Immobilienrechtsschutzversicherung

Maik Sammer

Immobilienrechtsschutzversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Immobilienrechtsschutzversicherung

    Der Mieter- und Eigentümer-Rechtsschutzversicherung schützt den Eigentümer/Unternehmen einer Wohneinheit, oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teilen), bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern/Vermietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen ect.

    Immobilien-Rechtsschutz für Mieter, Vermieter und Eigentümer

    Rechtsschutz für Haus, Wohnung und Grundstück

    Jahr für Jahr landen zahlreiche Streitfälle zwischen Mietern, Vermietern oder Eigentümern vor Gericht. Die Besonderheit: Die Rechtslage ändert sich ständig und für manche Fälle gibt es keine gesetzliche Regelung. Damit Sie im Streitfall nicht alleine dastehen, unterstützt Sie der Immobilien-Rechtsschutz.

    Übernahme der Kosten für Mediation, Anwalt und Gericht

    Mal genügt ein klärendes Gespräch mit dem Mediator, mal geht kein Weg am Gericht vorbei: Mit unseren Empfehlungen und der Übernahme der Kosten im versicherten Umfang können Sie alles auf sich zukommen lassen.

    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz – Schadenbeispiele:

    z. B. für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung
    Es besteht Versicherungsschutz für Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen aus der entgeltlichen Stromeinspeisung aus privaten Anlagen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung
    Für die Geltendmachung gesetzlicher Schadenersatzansprüche aus der Verletzung dinglicher Rechte (z. B. Risse im Mauerwerk durch Straßenbauarbeiten) besteht keine Wartezeit