Baukindergeld
ab jetzt kann das Baukindergeld beantragt werden!
Förderberechtige Familien können 1.200 EUR jährlich pro Kind online über das KfW-Zuschussportal als Baukindergeld beantragen. Was Sie dabei beachten müssen? Wie man das Baukindergeld in eine Finanzierung einbinden kann? Lesen Sie hier:
Baukindergeld bei der KfW beantragen – Was gibt es zu beachten?
Ab sofort kann das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt werden.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld gibt es auch rückwirkend ab 01.01.2018, wenn der Antrag bis 31.12.2018 bei der KfW vorliegt.
Details zum Baukindergeld sowie zur Beantragung erhalten Sie in dem Merkblatt der KfW oder auf www.kfw.de/baukindergeld.
Wie kann man das Baukindergeld in einer Immobilienfinanzierung nutzen?
Für die Einbindung gibt es individuelle Varianten. Beispielhaft, kann man ein in der genauen höhe des Baukindergeldes abschließen, welches sich in 10 Jahren darüber abbezahlt. Eine weitere Varaiante ist die Nutzung des Sondertilgungsrechtes um eine schnellere Rückzahlung zu erreichen, mit einer durchschnittlichen Höhe von 5% sollte dies bei jeder Bank/Finanzinstitut nutzbar sein.
Genauso vorstellbar ist es darüber einen Bausparvertrag zu befüllen um am Ende der Zinsbindung eine günstige Anschlussfinanzierung darstellen zu können.
Zu prüfen ist in jedem Fall: Wieviel erhalten Sie wie lange.
Für Anfragen nutzen Sie gern unser Formular: https://www.sammerseidler.de/unterliste/immobilienfinanzierungen/
Für Fragen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung und der individuellen Einbindung des Baukindergeldes kommen Sie gern auf uns zu.