Verein (-te) Lösungen – Was es bei Vereinen zu beachten gibt !

Verein (-te) Lösungen – Was es bei Vereinen zu beachten gibt !

 

Die deutsche Vereinskultur ist einzigartig auf der Welt.

Als fester Bestandteil unserer Gesellschaft ist Deutschland von Vereinen abhängig.

Deutschland würde ohne diese nicht nur ein Kulturgut verlieren sondern auch viele Träger des Zusammenhaltes und der Gemeinnützigkeit.

Vereine gibt es in Deutschland wie Sand am Meer. Gemeinsam haben Sie das unzählige Personen den Mittelpunkt des jeweiligen Interessen darstellen.

Ein gemeinsamer Austausch gleichgesinnter steht im Fordergrund! Doch wo sich viele Menschen vereinen, viele Personen zusammenkommen, wo ein
buntes Treiben stattfindet, besteht ohne jeden Zweifel auch eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass jemand oder etwas zu
Schaden kommen könnte.

Was kann passieren:

Verursacht ein Vereinsmitglied oder eine Person, die im Auftrag des Vereins tätig ist, einen Schaden an einer anderen
Person oder deren Eigentum, kann der Verein hierfür haftbar gemacht werden. Je mehr Menschen zusammenkommen,
desto schneller kann durch Unachtsamkeit oder Missgeschicke auch etwas passieren.

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich und sollte klar von der Organisation oder dem Verein übernommen
werden. Im Versicherungsschutz sind Tätigkeiten beinhaltet, für die der Verein gegründet wurde, sowie für weitere
Attraktionen, wie beispielsweise Umweltaktionen, Flohmärkte, Konzerte oder Ferienprogramme für Kinder.

Für diese Situationen empfehle ich Ihnen unsere Deckungskonzepte, die darüber hinaus auch Haftpflichtansprüche des Vereinsvorstands,
der Mitglieder sowie mitversicherter Personen untereinander mitversichert.

Veranstaltungen durch den Verein:

Richtet der Verein auch Veranstaltungen aus, sollten Sie außerdem darauf hinweisen, dass diese meist öffentlicher
Natur sind, also auch für Nicht-Vereinsmitglieder zugängig. Aus diesem Grund sollte hier der Verein auf eine separate
Veranstalterhaftpflichtversicherung achten bzw. prüfen, ob diese in die bestehende Vereinshaftpflicht mit eingeschlossen werden kann
oder gar schon ist.
Wird dennoch eine separate Veranstaltungshaftpflicht benötigt, möchte ich auf die Vorzüge der verschienden Deckungskonzepte am Markt hinweisen.

Eigentum bzw. gemietet und geliehene Sachen:

Oftmals stehen dem Verein auch ein eigenes Vereinsheim zur Verfügung oder zumindest Räumlichkeiten, die für
gemeinschaftliche Zwecke genutzt werden. Sind diese/ist dieses vorhanden, sollte es selbstverständlich auch
ausreichend versichert sein. Im Ernstfall wäre sicher niemand erfreut, wenn der Schaden aus der ohnehin schon
knappen Vereinskasse oder im schlimmsten Falle gänzlich aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Generell sollten
Sie dieses Thema wie die Versicherung einer Gewerbeimmobilie behandeln, abzusichern mit einer Gebäude- und Inhaltsversicherung.
Denn wie bei einem privaten Wohnhaus sollte auch der „Hausrat“ eines Vereinsheimes ausreichend abgesichert sein. Nur ist es beim
Vereinsheim wohl eher selten ein Bett oder ein Kleiderschrank, der versichert werden sollte, sondern vielmehr
Sportgeräte, Pokale, Teamkleidung oder Sitzgelegenheiten. Addiert man die Werte der einzelnen Gegenstände, ergeben
sich durchaus hohe Summen. Zudem sind Vereinsheime für Einbrecher besonders attraktiv, da sie sich oft etwas
außerhalb befinden und sich nicht regelmäßig Personen darin aufhalten. Mit etwas Geduld ist es für Kriminelle ein
Leichtes herauszufinden, an welchen Tagen das Gebäude unbewacht ist. Gerade der Versicherungsschutz für
Einbruchdiebstahl ist also unbedingt zu empfehlen.

Vorstand – uneingeschränkt haftbar?

Doch weil wir alle nur Menschen sind, können Missgeschicke oder Fehler nicht nur den Vereinsmitgliedern, sondern
eben auch den Vereinsvorständen unterlaufen. Die Vorstände eines Vereins haften diesem gegenüber mit ihrem privaten
Vermögen, wenn dem Verein durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder sonstige Unachtsamkeit ein finanzieller
Schaden entsteht. Das kann z. B. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder die Fristversäumnis zur Anforderung von
Fördermitteln sein. Durch die gesamtschuldnerische Haftung spielt es auch keine Rolle, bei welchem der Vorstände das
Verschulden liegt. Im Zweifel muss jeder Vorstand zahlen. Da dieses Risiko weder über die Vereins- oder
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, sollten Sie hier eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht
sowie eine D/O Versicherung vorhanden sein.

Deckungskonzept:

Es gibt die Möglichkeit dies bei einigen Versicherern in einem Modulprodukt bestehend aus D/O Versicherung, Vermögenschadenhaftpflicht, Vereinshaftpflicht,
Veranstalterhaftpflicht und sogar Cyber-Deckung abzuschließen.

 Bild:Gothaer Medienbörse für Makler