Warum ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Warum ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Die Absicherung der Arbeitskraft findet neben den im allg. bekannten Versicherungsrisiken wenig Beachtung.

Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert allein der Arbeitgeber, abgesichert ist der Arbeitnehmer im Arbeitsumfeld und dem Weg dorthin. Auch Arbeitgeber und Freiberufler können sich in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern. Aufgabe der Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und im Leistungsfall den betroffenen Versicherten den Arbeitseinstieg mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. Besteht event. ein Rentenanspruch, wird dieser in der Regel durch ärztl. Gutachten geklärt. Die Berufsgenossenschaft muss dem Versicherten hierzu drei Sachverständige zur Auswahl benennen, wobei der Verletzte auch einen Arzt vorschlagen kann.

Anders bei der privaten Unfallversicherung. In der privaten Unfallversicherung besteht kein solches Auswahl- und Vorschlagsrecht. Hier kommt es auch nicht darauf an, ob der Unfall in der Freizeit oder bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin passiert ist. Der Versicherungsschutz besteht weltweit, 24 Stunden am Tag!

Es können im Einzelfall sehr weitgehende Ansprüche bestehen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgesichert sind, z.B.

  • berufl. Maßnahmen (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung)
  • behinderungsgerechte umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Wohnungshilfe (z.B. Türenverbreiterung, barrierefreies Wohnen vom Fahrstuhleinbau bis zum  behindertengerechten Neubau)
  • Betriebs- oder Haushaltshilfe
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Stellung einer Pflegekraft, Pflegegeld, stationäre Heimpflege
  • Reisekosten, Kinderbetreuungskosten

In der gesetzlichen als auch in der privaten Unfallversicherung gilt für  die Kostenübernahme im Leistungsfall:

Die versicherte berufliche Tätigkeit muss für den Unfall ursächlich gewesen sein. Im Sozialrecht bedient man sich der Theorie, dass der Schaden im wesentlichen durch das Unfallereignis und nicht durch „innere Ursachen“ herbeigeführt wurde.

Sollten Sie zu den o.g. Themen noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.