Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko Teil 2

Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko Teil 2

 
Welche Versorgungslücke gilt es zu schließen?

Seit mehr als zehn Jahren hat sich der Staat aus der Versorgung berufsunfähig gewordener Menschen zurückgezogen. Dies wiegt schwer, denn eine eingetretene Berufsunfähigkeit gefährdet den erreichten Lebensstandard. Von der Versorgung der Familie über die Altersverorgung kann dies bis zur Armut führen. Wie kann eine Lösung aussehen?

BU-Rentenzahlungen sind zeitlich begrenzt und enden eines Tages. Wer dann nichts für die private Zusatzrente getan hat, der droht zum Sozialfall zu werden, nicht zu verwechsel mit Arbeitslosengeld 1/ bzw. Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 (Sozialhilfe bedarf umfangreicher Anträge).

Was ist zu tun? Die Versicherer bieten heute nicht nur eine Beitragsbefreiung bei BU an, man kann im BU-Leistungsfall durch eine Beitragsbefreiung zur Rentenversicherung weiter sparen ohne Beiträge zahlen zu müssen und diese um jährlich bis zu 10% („Airbag“) erhöhen! Zur Rentenversicherung selbst kann aus einer immensen Vielfalt, auch an Absicherungs- und Garantiekomponenten wählen, um sein gewünschtes Sparziel abzusichern.

Wie kann die Ausgestaltung für ein Berufsunfähigkeitsvertrag aussehen?

In Versicherungstarifen sollte das Recht auf befristetes Herabsetzen der Beiträge (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit) sowie die Möglichkeit für anfänglich niedrige Beiträge bei vollen Versicherungsschutz vorhanden sein. Bei dauerhaften Beitragsproblemen sollte ohne Gesundheitsprüfung die Umwandlung in eine preisgünstigere selbständige BU-Versicherung möglich sein. Das wird auch zutreffend als „BUZ-Retter“ bezeichnet.

Vorsicht ist bei Vertragsinhalten bezügl. der Abstrakten und konkreten Verweisung geboten. Bei der abstrakten Variante kann der Versicherer auf jede andere Tätigkeit/Arbeit verweisen. In der konkreten Verweisung kann man nur innerhalb der Tätigkeit/Arbeit verwiesen werden. Es sollte stets ein Vertrag mit Verzicht auf eine abstrakte Verweisung abgeschlossen werden. Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung widerspricht dem Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung ist darauf zu achten, dass die definierten Anlässe und Lebensumstände möglichtst breit gefächert sind. Bei der Nachversicherung sollte auch auf eine wirtschaftliche Risikoprüfung verzichtet werden, da schon durchgeführte Dynamiken nicht angerechnet werden. Dann können auch aus anfangs kleinen Berufsunfähigkeitsrenten noch Verträge mit höherer Absicherung und dies ohne weitere Gesundheitsprüfung weden.

Optional lassen sich Sonderleistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) nach bereits 6 Monaten einschließen. In dem Fall einer Arbeitsunfähigkeit werden Leistungen in voller Höhe der versicherten BU-Leistung gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Diese Arbeitsunfähigkeitleistungen sollten nicht zeitlich begrenzt sein, z. B. auf längstens 6 Monate.

Stundung der Beiträge während der Prüfung des Anspruches der BU ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, da das Prüfverfahren schon mal einige Wochen dauern kann. Die gestundeten Beiträge müssen selbstverständlich nachgezahlt werden, wenn sich keine Leistungspflicht des Versicherers ergibt. Die Rückzahlung sollte vertraglich festgehalten werden, damit der Vertrag nicht wegen Beitragsrückstand gekündigt werden kann.

Verträge sollten keinerlei Meldefristen oder Meldezeiten enthalten, da sonst die Zahlung erst ab dem Folgemonat der Meldung erfolgt, egal ob die „verspätete“ Meldung selbstverschuldet (lange Zeit Bezug von Krankentagegeld z.B.) ist oder nicht.

Fazit: Der deutsche BU-Markt hat sich so entwickelt, dass das heutige Preis-Leistungsniveau die durchaus unterschiedlichen Ineressen der Kundengruppen auf hohem Bedingungsniveau „ausgewogen“ beinhaltet.

Doch wer sich nicht auf sein Glück im Casino verlassen will, der kann aktiv etwas tun. Sichern auch Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.

Wir informieren Sie gerne!