Wassersport- sowie Schiffs- Haftpflicht- und Kaskoversicherung
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Die Yacht- und Bootshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Bootsbesitzer, Yachtbesitzer oder Charterer. Über eine gute Bootshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Umweltschäden versichert. Wer mit seinem Boot einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen.
Im Gegensatz zur Autohaftpflichtversicherung, bei der wir es mit einer Gefährdungshaftung zu tun haben, gilt für die Yacht- und Bootshaftpflichtversicherung das Prinzip der Verschuldenshaftung. Das heißt, der PKW-Besitzer haftet bereits aus dem Besitz seines Fahrzeuges heraus. Beim Boots- und Yachteigener dagegen ist immer ein Verschulden des Eigners oder Skippers Voraussetzung für eine Haftung. Aber keine Regel ohne Ausnahmen und auch die gibt es in der Yacht- und Bootshaftpflichtversicherung.
Aufgabe der Bootshaftpflichtversicherung ist es, im Schadenfall berechtigte Ansprüche zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Also im gewissen Sinne ist sie auch eine Rechtsschutzversicherung. Obwohl in Deutschland alles so schön geregelt ist, gibt es keine Pflicht zum Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung. Sollten Sie aber beabsichtigen mit Ihrem Boot oder Ihrer Yacht ins Ausland zu fahren oder das Schiff gleich ganz dort zu stationieren, sprechen Sie vorher mit Ihrem Versicherer. Einige Staaten fordern den Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen. Den Nachweis hierfür stellt Ihnen der Versicherer vor Urlaubsantritt gerne zur Verfügung.
Einige Leistungen unserer Boots- u. Yachthaftpflichtversicherung:
- Mitversicherung von Vermögensschäden und Mietsachschäden
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ziehen von Wasserskiläufern Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern, Wassersportgeräten,…
- dem Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes
- der Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
- Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht von Schiffer / Skipper (Kapitän) Mitgliedern der Schiffsmannschaft und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtung
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden in Folge von Veränderungen eines Gewässers
- Urlaubsdeckung: Bei Chartern oder Leihen eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht
Hausbootsversicherung
Der Abschnitt Bootsversicherung informiert über alle Versicherungen, die für „normale“ Boote, wie Segelboot, Motorboot, Hausboot und Segelyacht notwendig sind. In der Motorboot- oder Segelboot-Versicherung ist der Standort, bzw. das Segelrevier für den Versicherungsschutz bedeutsam. Ein in jüngster Zeit immer aktuelleres Thema ist die Hausboot-Versicherung. Die Zunahme von öffentlich ausgewiesenen Stellflächen für Hausboote führt auch in Deutschland dazu, dass immer mehr Menschen, statt ein Haus zu kaufen, sich für ein Hausboot entscheiden. Der Versicherungsbedarf für das Hausboot ist nicht geringer einzuschätzen, als für ein Wohnhaus.
Wassersportversicherung
Die Wassersportversicherung schützt vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherungen vor den Gefahren, die von den neuartigen Wassersportgeräten ausgehen. Neben den bekannten Wassersportgeräten wie Surfbrett und Wasserski kommen Jet-Ski, Wet-Bikess und Watercats hinzu, um nur einige zu nennen. Versicherungsschutz wird für die aktive, wie auch die passive (z.B. als Bootsführer eines Wasserski ziehenden Bootes) Wassersport-Tätigkeit angeboten.
Schiffs-Haftpflichtversicherung / Boots-Haftpflichtversicherung
Für Paddel- Tret- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und geliehene Segelboote besteht in der Regel Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Nur eigene Segel- und Motorboote müssen über eine gesonderte Boots- oder Schiffs-Haftpflichtversicherung versichert werden. Einige Versicherer bieten inzwischen eine so genannte Exklusivdeckung für die Privathaftpflichtversicherung an, die eine Bootshaftpflicht für eigene Segelboote bis 20 qm und eigene Motorboote bis 20 kW bereits enthält.
Schiffs-Kaskoversicherung und Wassersport-Kaskoversicherung
In der Schiffs-Kaskoversicherung, sowie gegebenenfalls auch in der Wassersport- Kaskoversicherung ist das Fahrzeug selbst, also das Boot, Schiff, Wassersportgerät, die Maschinenanlage, die technische und nautische Ausrüstung, das Zubehör, der Außenbordmotor, Trailer und Beiboot versichert.
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