Jagdhaftpflicht
Ihre Vorteile bei uns
Weitere Informationen zu Jagdhaftpflicht
Für wen ist unser Jagdhaftpflicht-Angebot gedacht?
Die Jagdhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für:
Jäger
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Jagdpächter und Jagdherren
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Förster
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Forstbeamter
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Forstaufseher
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Berufsjäger
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Jagdaufseher
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Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
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Ausländische Jagdgäste
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Wer ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?
Die Jagdhaftpflicht schützt nicht nur Sie als unseren Vertragspartner, sondern auch:
Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
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Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
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nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (zum Beispiel Ihre Ehefrau oder Kinder)
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Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
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Wie hoch ist die Deckungssumme?
Bei der Jagdhaftpflichtversicherung können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen, außerdem ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung möglich.
Was ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?
Bei der Jagdhaftpflicht ist Ihre gesetzliche Haftpflicht versichert, zum Beispiel als:
Jäger/Forstbeamter
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Hundehalter/Falkner
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Jagdpächter/Jagdveranstalter
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Berufsjäger/Jagdaufseher
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Waffenbesitzer
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Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
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Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs-und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
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Dabei ersetzen wir den Schaden, den Sie einem anderen zugefügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Welche Risiken sind versichert?
Wir bieten Ihnen ein kapitales Deckungskonzept als Ergebnis unserer persönlichen jagdlichen Erfahrungen für eine zeitgemäße Absicherung Ihres Jagdrisikos, zum Beispiel für die Haftung, aus:
unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung
Halten und Gebrauch von Jagdhunden und Beizvögeln
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Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
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Durchführung von Gesellschaftsjagden
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erlaubtem Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
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nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
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Weiterhin mitversichert sind:
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
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weltweiter Versicherungsschutz, innerhalb Europas jetzt mit Kautionsklausel (bis 30.000 Euro)
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Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen bis 3.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
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Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
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Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
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Verzicht auf Haftungseinwand bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch während der Jagdausübung
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Wofür wird geleistet?
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.
Wir prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.
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Wenn ja, leisten wir die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.
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Wenn nein, wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen die Kosten.
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Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Deutschland weltweit für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Jedoch verlangen einige Jägerreiseländer den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Dennoch ist Ihr Versicherungsschutz auch in einem solchen Fall von erheblicher Bedeutung, da er Sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.