Jagdhaftpflicht

Maik Sammer

Jagdhaftpflicht


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Weitere Informationen zu Jagdhaftpflicht

Für wen ist unser Jagdhaftpflicht-Angebot gedacht?

Die Jagdhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für:

Jäger
Jagdpächter und Jagdherren
Förster
Forstbeamter
Forstaufseher
Berufsjäger
Jagdaufseher
Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
Ausländische Jagdgäste

Wer ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?

Die Jagdhaftpflicht schützt nicht nur Sie als unseren Vertragspartner, sondern auch:

Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (zum Beispiel Ihre Ehefrau oder Kinder)
Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung

 Wie hoch ist die Deckungssumme?

Bei der Jagdhaftpflichtversicherung können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen, außerdem ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung  möglich.

Was ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?

Bei der Jagdhaftpflicht ist Ihre gesetzliche Haftpflicht versichert, zum Beispiel als:

Jäger/Forstbeamter
Hundehalter/Falkner
Jagdpächter/Jagdveranstalter
Berufsjäger/Jagdaufseher
Waffenbesitzer
Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs-und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier

Dabei ersetzen wir den Schaden, den Sie einem anderen zugefügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.

Welche Risiken sind versichert?

Wir bieten Ihnen ein kapitales Deckungskonzept als Ergebnis unserer persönlichen jagdlichen Erfahrungen für eine zeitgemäße Absicherung Ihres Jagdrisikos, zum Beispiel für die Haftung, aus:

unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung

Halten und Gebrauch von Jagdhunden und Beizvögeln
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Durchführung von Gesellschaftsjagden
erlaubtem Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Weiterhin mitversichert sind:

Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
weltweiter Versicherungsschutz, innerhalb Europas jetzt mit Kautionsklausel (bis 30.000 Euro)
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen bis 3.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
Verzicht auf Haftungseinwand bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch während der Jagdausübung

Wofür wird geleistet?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.

Wir prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.
Wenn ja, leisten wir die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.
Wenn nein, wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen die Kosten.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Deutschland weltweit für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Jedoch verlangen einige Jägerreiseländer den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Dennoch ist Ihr Versicherungsschutz auch in einem solchen Fall von erheblicher Bedeutung, da er Sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.