Produkthaftpflicht
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Verbraucherschutz gewinnt an Bedeutung
Mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden Hersteller, Händler und Importeure gesetzlich in die Pflicht genommen. Der Verbraucherschutz gewinnt weiter an Bedeutung.
Zum Schutz des Verbrauchers müssen Hersteller, Importeure und Händler auf den Markt gebrachte Produkte beobachten und organisatorisch so aufgestellt sein, dass sie notfalls einen Rückruf durchführen können. Werden Firmen nicht selbst aktiv, können die Behörden eingreifen, die Öffentlichkeit warnen und den Rückruf anordnen.
Ihr Vorteile im Überblick
Versichert sind bestimmte Kosten, die im Rahmen einer Rückrufaktion (Eigen- oder Fremdrückruf) zur Vermeidung von Personenschäden entstehen. Wie beispielsweise:
Benachrichtigung der Händler, der Endverbraucher und Aufrufe in den Medien
Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen
Überprüfung und Reparatur der Produkte
Beseitigung und Vernichtung der Produkte
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) müssen Produkte beobachtet werden, auch nachdem sie in den Verkehr gebracht wurden. Vor erheblichen Gefahren, die von den Produkten für Personen ausgehen können, muss gewarnt werden. Als äußerstes Mittel der Gefahrabwendung kann auch ein Rückruf erforderlich werden.
Falls der Unternehmer nicht selbst zurückruft, können die Behörden den Rückruf anordnen und den Unternehmer mit den Kosten belasten. Verpflichtet sind Hersteller, Importeure und Handelsbetriebe. Auch Zulieferer sind verpflichtet und können von den Abnehmern in Regress genommen werden.
Was ist versichert?
Versichert sind die während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgten Rückrufe (Eigen- und Fremdrückrufe). Unter Rückruf versteht man die Aufforderung des Versicherungsnehmers oder einer zuständigen Behörde oder sonstiger gesetzlich zum Rückruf verpflichteter Dritter, die Produkte auf Mängel zu prüfen und zu beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren Produkten.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die zur Gefahrabwendung von Personenschäden notwendigen Kosten, die im Rahmen einer Rückrufaktion anfallen, und zwar für
Benachrichtigung der Händler und Endverbraucher sowie Aufrufe in den Medien
Vorsortierung der betroffenen und gesuchten Produkte
Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen
Überprüfung der Produkte
zeitweilige Zwischenlagerungen
Aus- und Einbau von Produkt-Teilen
Reparaturen der Produkte
Beseitigung und Vernichtung der Produkte
Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion
Welche Rückrufe sind versichert?
Versichert sind Eigenrückrufe (nicht bei Kfz-Zulieferern) und Fremdrückrufe in In- und Ausland.
Für Exporte nach USA, US-Territorien oder Kanada muss der Versicherungsschutz extra beantragt werden.
Welche Versicherungssumme ist erforderlich und was kostet die Versicherung?
Die Versicherungssumme sollte sich nach den bei einer Rückrufaktion zu erwartenden Kosten richten.
Die Beitrag wird entsprechend der einzelnen Risikosituation berechnet. Kriterien dafür sind z.B. die Stückzahlen der hergestellten Produkte und das eventuelle Gefährdungspotentzial der Produkte.