Managerhaftpflicht / D&O Versicherung
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Sicherheit für Manager
Wer entscheidet, haftet. Hohe Kosten durch Fehleinkauf, Produktrücknahme wegen falscher Einschätzung des Marktes, Verstoß gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht, Vermögensschaden durch Veruntreuungen eines Mitarbeiters etc. Manager müssen für Ihre Entscheidungen den Kopf hinhalten. Heutzutage mehr denn je.
Die D&O-Versicherung lässt sich am besten beschreiben als Berufshaftpflicht-Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Sie deckt die gesamte Tätigkeit dieses Personenkreises als Organe eines Unternehmens ab. Als Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt sie die versicherten Unternehmensführer mehrfach.
Ihre Vorteile im Überblick
Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Experten
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Immer häufiger werden in Deutschland Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter erheblich verschärfen.
Führungspositionen in Firmen bergen enorme Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen – und Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird, müssen sich Manager eine finanzielle Rückendeckung – mit einer D&0-Versicherung – verschaffen.
Wer ist versichert?
Versichert werden können sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder Beirates deren Vertreter, faktische Mitglieder, leitende Angestellte und Compliance Officer eines Unternehmens sowie Generalbevollmächtigte, Zollbeauftragte und eingetragene Lebenspartner.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Tätigkeit als Mitglied eines dieser Gremien: Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat*.
*siehe: Wer ist versichert?
Leistungsumfang
Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Freistellung von begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete ab. Dies umfasst die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.
Schadenmöglichkeiten:
der Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage macht kostspielige Nachbesserungen nötig
infolge unzureichender Marktanalysen wird die Herstellung schwer absetzbarer Produkte veranlasst
das Ausgliedern von Funktionen führt zu steuerlichen Mehrbelastungen
Weitere interessante Fragen rund um die D&O-Versicherung
Wer ist Versicherungsnehmerin?
Das Unternehmen.
Wer ist versichert?
Versichert sind alle Manager eines Unternehmens: Aufsichtsräte (Beiräte), GmbH-Geschäftsführer und Vorstände*.
*siehe: Wer ist versichert?
Was wird abgedeckt?
Abgedeckt ist ein Vermögensschaden, der schuldhaft verursacht wurde.
Was leistet eine D&O-Versicherung?
Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, befriedigt berechtigte und übernimmt die Kosten der Verteidigung.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Sie ist abhängig u.a. von der Bilanzsumme und dem Umsatz eines Unternehmens.
Für weitergehende Fragen bietet sich folgende Literatur zur Vertiefung an:
Thümmel, Roderich: „Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten“, Stuttgart 2008
Ihlas, Horst: „D & O: Directors & Officers Liability“, Berlin 2009
Schimmer, Dieter, Allianz Versicherungs-AG: „Die Haftung des Vorstandes und Aufsichtsrates in der Aktiengesellschaft in Deutschland“ in „Managerhaftung“ (18. Band der Schriftenreihe der europäischen Anwaltsvereinigung DACH), 2002
Schimmer, Dieter, Allianz Versicherungs-AG: „D&O-Versicherung und Managerhaftung in Deutschland“ in „Managerhaftung“ (18. Band der Schriftenreihe der europäischen Anwaltsvereinigung DACH), 2002
Barzen Carola, Brachmann Harald, Braun Marcel-Patrik: „D&O-Versicherung für Kapitalgesellschaften (Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und Ihre Deckung)“, Karlsruhe 2003
Patzina, Bank, Schimmer, Simon-Widmann: „Haftung von Unternehmensorganen, Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer“, München 2010