private Rentenversicherung

Maik Sammer

Private Rentenversicherung


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    Die staatlichen Rentenkassen sind leer.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard auch im Alter auf Basis der gesetzlichen Rente aufrecht erhalten können, ist deshalb leider gering.

    Sorgen Sie deshalb möglichst frühzeitig durch den Aufbau einer Privaten Altersvorsorge vor. Für eine sorgenfreie Zeit nach Ihrem Berufsleben.

    Was heute fast allen Menschen klar ist, mit den Renten kann es künftig nicht mehr so weiter gehen, wie es in den letzten zwei Generationen in Deutschland lief. So wird das Interesse an einer zusätzlichen Rentenvorsorge immer größer.

    Grund dafür ist vor allem die demografische Entwicklung. Diese zeigt ganz deutlich, dass es in Deutschland immer weniger junge Menschen gibt, im Gegenzug die Zahl der älteren Bevölkerung jedoch zunimmt. Grundlegend dafür sind die sinkende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung.So stehen auf Dauer immer weniger Beitragszahler für die Rentenversicherung zur Verfügung.

    Die gesetzliche Rentenversicherung muss auf diese Entwicklung reagieren. Die logische Konsequenz hieraus ist das Steigen der Rentenbeiträge und das Sinken der Rentenauszahlungen. Gleichzeitig wird das Renteneintrittsalter steigen. Viele Menschen haben heute das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung verloren und möchten selbst die Verantwortung für die Altersvorsorge in die Hand nehmen.

    Seit dem Jahr 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, mit dem das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt und das bisherige System der 3 Säulen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge) durch vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen abgelöst wurde.

    Das 3-Schichten-Modell ist wie folgt aufgebaut.

    In der erste Schicht sind die Grundversorgungen für die private Altersversorgung zu finden. Hierzu zählt einerseits die gesetzliche Rentenversicherung, in die nahezu jeder Deutsche einzahlen muss. Andererseits gilt die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente, die es seit 2005 gibt, zu dieser ersten Schicht. Ebenfalls werden Ansprüche aus landwirtschaftlichen Alterskassen, sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen in diesen Bereich mit eingerechnet.

    Die zweite Schicht wird oft auch als Zusatzversorgung bezeichnet. Hier fallen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung hinein, aber auch Ansprüche aus einer Riester Rente. Die Beiträge, die eingezahlt werden, werden entweder steuermindernd berücksichtigt oder über Zulagen gefördert.

    In der dritten Schicht sind Kapitalanlageprodukte zu finden, wie die private Rentenversicherung oder die klassische Kapitallebensversicherung. Bei diesen Kapitalanlagen geht es nicht darum, diese als Rentenzahlung ausgezahlt zu bekommen, sie können auch in einer Summe zur Auszahlung gelangen. Ebenfalls kommen Fondssparpläne in der dritten Schicht der privaten Altersvorsorge zum Einsatz.