Maschinenversicherung
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Weitere Informationen zu Maschinenversicherung
Mit dem Einsatz der zunehmend komplizierter werdenden Technik optimieren Sie die Produktionsabläufe in Ihrem Betrieb. Die stationären Maschinen und Anlagen sind teuer und auch empfindlich.
Ihre Vorteile im Überblick
Schutz des eigenen Investitionskapitals
Absicherung gegen hohe Reperatur- und Wiederbeschaffungskosten
Reduzierung der Produktionsausfallzeit im Schadenfall
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Für Ihr Unternehmen bedeutet ein Schaden an den Maschinen nicht nur eine Störung des Produktionsablaufes, sondern sehr oft auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die sich äußerst negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken können.
Wer ist versichert?
Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder Benutzer der Maschine oder maschinellen Anlage.
Was ist versichert?
Versicherbar sind:
-Maschinen
-maschinelle Einrichtungen
-sonstige technische Anlagen
Mitversichert sind vom Benutzer nicht auswechselbare Datenträger (z.B. Festplatten) sowie die hierzu für die Grundfunktion erforderlichen Daten. Mitversichert werden können Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen.
Nicht versichert sind:
-Werkzeuge aller Art sowie sonstige Verschleißteile
-Hilfs- und Betriebsstoffe
-Wechseldatenträger
Wann und wo sind Sie versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Sache.
Versicherungsschutz besteht auf den vereinbarten Betriebsgrundstücken (Versicherungsort). Transport- und Bewegungsrisiken innerhalb eines Betriebsgrundstückes sind mitversichert.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Die Maschinenversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an den versicherten Sachen. Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung, die keine Einzelgefahren, wie z.B. nur Böswilligkeit oder Maschinenbruch, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, wie:
-Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
-Vorsatz Dritter
-Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
-Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
-Zerreißen infolge Fliehkraft
-Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck
-Sturm, Frost oder Eisgang
-Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Es gibt nur wenige Ausschlüsse, wie z.B.:
-Verschleiß (der Folgeschaden ist jedoch mitversichert)
-Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hochwasser, Erbeben
-Kriegsereignisse oder Kernenergie
Welche Kosten sind versichert?
Auf „Erstes Risiko“ bis jeweils 10.000 Euro sind mitversichert:
-Aufräumungs- und Entsorgungskosten
-Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
-Bewegungs- und Schutzkosten
-Mehrkosten für Luftfracht
Leistungsumfang
Bei Teilschäden werden die Wiederherstellungskosten entschädigt. Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes der versicherten Sache notwendig sind.
Im Totalschadenfall ist für die Entschädigung der Zeitwert der versicherten Sache maßgebend.
Bei den Entschädigungen wird jeweils der Wert der Reste sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Besonderheiten
Für jede versicherte Sache gilt ein festgelegter Selbstbehalt, bzw. Mindestselbstbehalt. Zusätzlich kann auch eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dabei gilt: Je höher die gewünschte Selbstbeteiligung, um so niedriger der Beitrag.
Konditionen
Die Versicherungssumme wird aus dem jeweiligen Neuwert der versicherten Maschinen und Anlagen zuzüglich der Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, der Maschinen-/Anlagenart und den individuellen Vereinbarungen.
Mögliche Ergänzungen des Versicherungsschutzes
Je nach den individuellen Erfordernissen können die Erstrisikosummen für gegen Beitragsberechnung erhöht werden.
-Aufräum- und Entsorgungskosten
-Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
-Bewegungs- und Schutzkosten
-Mehrkosten für Luftfracht
Wenn der Ausfall einer Maschine nicht überbrückt werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinen-Betriebsunterbrechnung-Versicherung . Sie leistet Entschädigung für entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten nach einem Schadenfall an den versicherten Anlagen.