AAG Diskriminierung

Maik Sammer

AAG Diskriminierung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Ihre Anfrage zu AAG Diskriminierung

 

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    Weitere Informationen zu AAG Diskriminierung

    Ihre Vorteile

    die AGG-Police deckt sämtliche gesetzlichen Diskriminierungsansprüche ab

    finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    umfassender Rechtsschutz inklusive – auch bei Widerrufs- und Unterlassungsverlangen

    Mitarbeiter und Leiharbeiter sind mitversichert

     

    Die AGG-Police schützt Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Haftungsrisiken, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderen Gesetzen ergeben. Damit sind Diskriminierungsansprüche von Bewerbern und Beschäftigten durch die AGG-Police genauso abgedeckt, wie die von Dritten im alltäglichen Geschäft.

    weltweiter Schutz für alle Mitarbeiter
    Über Ihre AGG-Police sind alle Betriebsangehörigen, inklusive Leiharbeiter, mitversichert. Dieser Schutz gilt grundsätzlich weltweit. Eine Ausnahme bilden einige common-law-Länder.
    Rechtsschutz inklusive
    Kommt es wegen eines Diskriminierungsvorwurfs zum Rechtsstreit, tragen die Versicherer die Kosten für Anwalt, Gericht, etc. Übrigens auch dann, wenn es sich um Widerrufs- bzw. Unterlassungsklagen oder ein Strafverfahren handelt. Vergangene Verstöße und zukünftige Forderungen sind mit abgedeckt.
    Werden Ihnen nach Vertragsbeginn erstmals Verstöße aus der Zeit vor Versicherungsabschluss vorgeworfen, sind diese mit der AGG-Police ebenfalls abgesichert.

    Auch nach Ablauf Ihres Vertrages können Sie für drei weitere Jahre Schadensersatzansprüche nachmelden, die auf Pflichtverletzungen während der Vertragszeit beruhen.