Krankentagegeld
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Arbeitnehmer erhalten zunächst die Lohn- bzw. Gehaltszahlung und später das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Selbständige und Freiberufler haben diesen Anspruch nicht grundsätzlich. Krankentagegeld wird bei völliger Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt.
Ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld. Arbeitnehmer sollten ein Tagegeld ab dem 43. Tag in Ihren Versicherungsvertrag einschließen um in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses zu gelangen.
Für Selbstständige und Freiberufler stehen Tagegelder bereits ab dem 4. Tag zur Verfügung. Da geringe Karenzzeiten jedoch meist sehr teuer sind, hat sich für die meisten Versicherten eine Karenzzeit, die zwischen 21. und 43. Tag liegt, bewährt.
Auch in der GKV versicherte haben dort beim Krankentagegeld eine Lücke. Die GKV zahlt 70% vom Bruttoeinkommen, aber nur maximal 90% vom Nettoeinkommen. Diese Lücke kann jeder über einen privaten Vertrag abdecken. Noch größer ist die Lücke bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, da die GKV Tagegelder nur bis zu dieser Grenze versichert. Dort sollte zur Absicherung des Lebensstandards auf alle Fälle eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.