Auslandskrankenversicherungen
Schutz im Ausland bei unvorhergesehenen Versicherungsfällen wie Krankheit, Unfall und Tod.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Ausländische Ärzte brauchen sich bei der Abrechnung nicht an der deutschen Gebührenordnung zu orientieren. Das kann zu erheblichen Zuzahlungen führen. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Behandlung im Ausland oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause.
Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt den Krankenschein Ihrer deutschen Krankenkasse nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. Auch die Behandlung in privaten Krankenhäusern ist grundsätzlich nicht abgedeckt. In Ländern wie die USA, Kanada, Japan einige Länder Osteuropas, Australien und Monaco werden Sie grundsätzlich nur gegen Bezahlung medizinisch betreut. Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie diese Probleme vermeiden.
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