Kautionsversicherung

Maik Sammer

Kautionsversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Kautionsversicherung

    Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis – sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber – ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums:

    Jede Bürgschaft wird voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet.

    Mit der Kautionsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

    Die Kautionsversicherung (KTV):

    • Maßgeschneiderte Lösungen

      Sie profitieren von maßgeschneiderten Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer.

    • Vereinbarung der Avalarten

      Sie vereinbaren die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von

      • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
      • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
      • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
      • An- und Vorauszahlungen
      • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
      • Forderungen aus Autobahnmaut
      • Rekultivierungsverpflichtungen
      • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
      • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
      • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
      • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
      • Erschließungsmaßnahmen
      • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
      • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
      • Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
      • Forderungen aus dem BSP System IATA
      • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
      • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
      • Dienstleistungsverträgen
      • Mitarbeiterbeteiligungen

    Die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter (KTV-R):

    • Vorgabe bei Pauschalreisen

      Seit 1994 müssen Anbieter von Pauschalreisen (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen.

    • Nachweis über Absicherung

      Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.

    Die Insolvenzabsicherung für Zeitguthaben (KTV-Z)

      • Schutz der Überstundenkonten vor Insolvenz

        Wenn dem Unternehmen Insolvenz droht, sind die Zeitguthaben, die Mitarbeiter bei guter Auftragslage aufgebaut haben, abgesichert.

    • Der Versicherungsnehmer benennt den Treuhänder, der bei einer Insolvenz die Zahlungen aus der Versicherung in Empfang nimmt und an die Beschäftigten weitergibt.