Glasversicherung
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Weitere Informationen zu Glasversicherung
Versichert werden alle zu den Geschäftsräumen gehörenden Scheiben – auch aus Kunststoff – von
- Fenstern,
- Türen,
- Balkonen,
- Terrassen,
- Wänden,
- Wintergärten,
- Veranden,
- Loggien,
- Wetterschutzvorbauten,
- Dächern,
- Brüstungen und
- Duschkabinen.
Außerdem die Scheiben von
- Bildern,
- Schränken und
- Vitrinen;
- Stand-, Wand- und Schrankspiegeln;
- Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von
- Öfen,
- Elektro- und Gasgeräten sowie
- die Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds oder
der Elektrokochmulde (gegen Mehrbeitrag oder im Tarif enthalten).
Für die Versicherung ist das Ausmessen und Auflisten der einzelnen Scheiben nicht erforderlich, weil die Glasversicherung meist in pauschaler Form angeboten wird.
Allerdings ist darauf zu achten, dass bestimmte Größen nicht überschritten werden. So gibt es Versicherer, die alle Scheiben bis 6 qm versichern, während andere Versicherer sogar bis 8 qm in den Versicherungsschutz einschließen. Darüber hinausgehende Scheibengrößen müssen dann insgesamt separat versichert werden.