Glasversicherung

Maik Sammer

Glasversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Ihre Anfrage zu Glasversicherung

 

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    Wichtig:Alle rot markierten Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls wird das Formular nicht übertragen!

    Weitere Informationen zu Glasversicherung

    Versichert werden alle zu den Geschäftsräumen gehörenden Scheiben – auch aus Kunststoff – von

    • Fenstern,
    • Türen,
    • Balkonen,
    • Terrassen,
    • Wänden,
    • Wintergärten,
    • Veranden,
    • Loggien,
    • Wetterschutzvorbauten,
    • Dächern,
    • Brüstungen und
    • Duschkabinen.

    Außerdem die Scheiben von

    • Bildern,
    • Schränken und
    • Vitrinen;
    • Stand-, Wand- und Schrankspiegeln;
    • Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von
      • Öfen,
      • Elektro- und Gasgeräten sowie
      • die Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds oder
        der Elektrokochmulde (gegen Mehrbeitrag oder im Tarif enthalten).

    Für die Versicherung ist das Ausmessen und Auflisten der einzelnen Scheiben nicht erforderlich, weil die Glasversicherung meist in pauschaler Form angeboten wird.

    Allerdings ist darauf zu achten, dass bestimmte Größen nicht überschritten werden. So gibt es Versicherer, die alle Scheiben bis 6 qm versichern, während andere Versicherer sogar bis 8 qm in den Versicherungsschutz einschließen. Darüber hinausgehende Scheibengrößen müssen dann insgesamt separat versichert werden.