Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitsversicherung

Maik Sammer

Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitsversicherung


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    Weitere Informationen zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitsversicherung

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft.

    Ursachen für den Verlust dieser Fähigkeit können Körperverletzung oder Kräfteverfall, aber auch Krankheiten sein.

    Das Risiko der Erwerbsunfähigkeit und ihre Folgen sollten nicht gering geschätzt werden.

    Eine private, finanzielle Absicherung ist daher besonders wertvoll. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die Erwerbunfähigkeitsversicherung den Fall, dass der Versicherte nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit mehr als drei Stunden am Tag auszuüben.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt ist daher ungleich geringer als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen deutlich reduzierten Versicherungsschutz bietet.

    Sie ist daher in der Regel nicht zu empfehlen, solange die Absicherung auch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich wäre – das gilt meist auch dann noch, wenn die Berufsunfähigkeits-Police Ausschlüssen enthält.

    Die Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegen allein in den geringeren Beiträgen sowie in den vereinfachten Gesundheitsfragen.

    Bevor ein Versicherungsvertrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterschrieben wird, sollten einige Aspekte geprüft werden, die über die Kosten und die Qualität einer Versicherungspolice entscheiden.

    Grundsätzlich sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wie die Erwerbsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen definiert wird, denn diese Definition bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Leistungsanspruch entsteht.

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass manche Versicherungstarife eine Wartezeit von meist fünf Jahren enthalten. In einem solchen Fall besteht der Versicherungsschutz erst vollständig, wenn über fünf Jahre hinweg Beiträge gezahlt wurden. Kommt es vor Ablauf der Wartezeit zu dem Versicherungsfall, erhält der Versicherte keine Leistung, sondern nur die Erstattung seiner Beiträge und die Versicherung wird aufgehoben.

    Günstig ist es, wenn wenigstens eine unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit bereits von Beginn an voll versichert ist.

    Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, aus der der Versicherungsnehmer im Fall einer neu eintretenden schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung eine Rente erhält.

    Wie der Name schon sagt, gilt der Verlust bestimmter Grundfähigkeiten, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt werden, als Versicherungsfall.

    Die Grundfähigkeitsversicherung eignet sich keinesfalls als Ersatz gegebenenfalls aber als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie nur eine Grundabsicherung und keine umfassende Arbeitskraftabsicherung bietet.

    Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, die nicht mit dem Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten einhergeht, erhält der Versicherungsnehmer keine Leistung.

    Die Grundfähigkeitsversicherung kann bei einer eintretenden schweren körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigung finanzielle Sicherheit bieten. Die Leistungen aus der Versicherung können beispielweise Behandlungsmethoden ermöglichen, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden.

    Sollte der Versicherte auf Pflege angewiesen sein, so entlastet die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung zum Beispiel die Angehörigen, indem sie die Finanzierung eines Pflegedienstes bzw. eines Platzes in einem Pflegeheim erleichtert.

    Die Grundfähigkeitsversicherung kann sowohl für Kinder als auch für Erwachsene im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen werden. Allerdings ist immer zu beachten, dass der Versicherte bei dem Neuabschluss Gesundheitsfragen beantworten muss, deren Ergebnis sich wesentlich auf den zu zahlenden Beitrag auswirken kann.

    Wer den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung plant, sollte dies daher möglichst in jungen Jahren vollziehen.

    Bei dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sollte zunächst die Liste der versicherten Grundfähigkeiten geprüft werden – umso ausführlicher die Liste, umso umfassender der Versicherungsschutz.

    Zusätzlich ist insbesondere das Endalter der Versicherung zu beachten, denn dieses bestimmt, wie lange die Rente im Leistungsfall gezahlt wird. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, eine lebenslange Leistungsdauer zu vereinbaren.