Betriebsausfallversicherung / Betriebsunterberechungsversicherung
Ihre Vorteile bei uns
Ihre Anfrage zu Betriebsausfallversicherung / Betriebsunterberechungsversicherung
Weitere Informationen zu Betriebsausfallversicherung / Betriebsunterberechungsversicherung
Gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung abgesichert
Wenn die Betriebseinrichtung zerstört wird oder Waren und Vorräte Ihrer Firma verloren gehen, ist das ein schwerer Schlag. Noch schlimmer aber kommt es, wenn Ihr ganzes Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie eine Ertragsausfallversicherung.
Eine zeitweilige Betriebsunterbrechung ist schneller da als man denkt. Schon geringe Sachschäden können hohe Folgekosten verursachen. Auch wenn Ihre Produktion gestoppt oder der Betriebsablauf so gestört ist, dass keine Umsätze erzielt werden können: Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen laufen weiter.
Ihre Vorteile im Überblick
Ersatz von entgangenem Betriebsgewinn
Ersatz der fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen
Die Haftzeit kann auf bis zu 36 Monate verlängert werden
Warum ist die Ertragsausfallversicherung für Sie wichtig?
Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, kann Sie eine Firmen Inhaltsversicherung schützen.
Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln und -einrichtungen kann Sie aber die Tatsache treffen, dass Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter.
Ein Versicherungsfall im Sinne der Firmen Ertragsausfallversicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig stillsteht. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.
Was ist versichert?
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen. Betriebsgewinn ist der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen.
Wir haften für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstanden ist. Die Haftzeit kann auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden, wenn dies für Ihren Betrieb erforderlich ist.
Wo ist Ihr Unternehmen versichert?
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort. Dieser umfasst alle im Versicherungsvertrag als Betriebsstellen bezeichneten Grundstücke.
Als Betriebsstelle gelten auch die sich in unmittelbarer Nähe dieses Grundstücks befindlichen Abstellplätze, Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die Ihnen zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ohne besondere Meldung mitversichert.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung lässt sich entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusammenstellen. Versichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung nach Schäden in diesen Bereichen:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
Leitungswasser
Sturm/Hagel
Elementargefahren (ohne Sturm/Hagel) wie bspw. Überschwemmungen und Erdbeben
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschnallknall
zusätzliche unbenannte Gefahren
Welche Kosten sind durch die Ertragsausfallversicherung versichert?
Zu den versicherten Kosten gehören alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie:
Personalkosten
Abschreibungen, Zinsen, Steuern, Mieten
Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung
Besonderheiten
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Folgen einer Betriebsunterbrechung und machen Sie dadurch dieses Risiko für sich kalkulierbar!
Spezialfall Betriebsschließung:
Auch im 21. Jahrhundert ist kein Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder vertreibt, vor Seuchen sicher. Waren, Wasser oder auch Menschen können von Erregern betroffen sein und diese in einen Betrieb einschleppen. In den letzten Jahren berichtete die Presse immer häufiger über Salmonellen-Erkrankungen.
Gesundheitsbehörden reagieren mit harten Maßnahmen
Um Gefahr für Leib und Leben einzudämmen, sind die Behörden gehalten, schon bei einem bloßen Verdacht auf Infektion
die Schließung eines Betriebs anzuordnen
die Desinfektion eines Betriebs zu verlangen
Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal auszusprechen
die Entseuchung und gegebenenfalls auch Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren zu verfügen
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anzuordnen.
Diese Maßnahmen können existenzbedrohende finanzielle Schäden verursachen.
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Seuchen melden sich nicht an und Erreger können in jeden Betrieb eindringen. Zunehmende Ausweitung der Importe und die größere Schnelligkeit des Verkehrs begünstigen diese Entwicklung. So wurden in den letzten Jahren allein in Deutschland Hunderte bisher unbekannter Salmonella-Typen festgestellt. Aufgrund dieser Entwicklung fackeln die Gesundheitsbehörden nicht lange und so kann es schlimmstenfalls sogar zur vollständigen Betriebsschließung kommen.
Wer ist versichert?
Versichert werden können alle Betriebe, insbesondere Betriebe aus dem Nahrungs- und Genussmittelsektor.
Was ist versichert?
Versicherungsschutz wird geboten gegen die finanziellen Folgen von behördlich angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Versicherte Kosten
Kosten können hierbei entstehen
durch die Schließung eines Betriebes
aufgrund von Desinfektionsmaßnahmen
aufgrund einer Warenbeschlagnahme
aufgrund von Tätigkeitsverboten für den Betriebsinhaber oder für Mitarbeiter
im Hinblick auf Ermittlungs- und Beobachtungskosten
Schadenbeispiel
Salmonellen sind winzig – was sie anrichten kann gravierend sein. Sorgen Sie vor für den Fall, dass Salmonellen Ihrem Unternehmen einen Strich durch die Planungen machen!