Tagesgeld-Angebote der (Groß)vertriebe – Was ist es in Wirklichkeit?
Rentenversicherung als Tagesgeld?
Aktuell werden wieder von größeren Versicherungsvertrieben Tagesgelder in Form einer Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag als Tagesgeld empfohlen.
Doch hier gibt es Fallstricke, die erst im Zeitverlauf auftreten.
Am meisten angeboten und vermittelt wird die Generali 3-Phasen Rente, hier lässt sich der Konflikt zwischen dem Provisionsinteresse des Vermittlers und den Interessen des Kunden exemplarisch verdeutlichen.
Auf den ersten Blick ist die Idee, liquide Finanzmittel in die 3-Phasen-Rente zu investieren, verlockend. Denn 1,80% garantierter Zins erscheinen gar nicht so schlecht. Vor allem, wenn die Rendite (zunächst) steuerfrei ist. Ein Tagesgeldkonto, beispielsweise bei der Rabo Bank, erwirtschaftet schließlich auch nur 1,65% (Stand Mai 2013). Die Tagesgeldrendite wird dann auch noch um die Abgeltungssteuer gemindert, sofern der Freistellungsauftrag nicht ausreichend ist.
Bei genauerer Betrachtung sind allerdings Interessenskonflikte vorprogrammiert und die drei Phasen Rente von den Bedingungen nicht mit einem Tagesgeldkonto mit täglicher Verfügbarkeit gleichzusetzen.
Zum einen liegt hier eher der Vegleich mit einem monatlichen Termingeld nahe, da sich die Auszahlungen auch an einer monatlichen Kündigung / Teilentnahme ausrichten. Zum anderen liegt das Geld im Deckungsstock des Versicherers, was in diesemfall keine Bank mit Einlagensicherung ist sonder eine Versicherungsgesellschaft, welche unter das deutsche Versicherungsrecht fällt. Damit gibt es im „Worst Case“ keine Sicherung bei Schieflage der Gesellschaft.
Für die Vermittlung einer Rentenversicherung erhält der Vertrieb eine recht hohe Provision von der Versicherungsgesellschaft. Für die Vermittlung einer drei Phasen Rente bezahlt die Generali sofort rund 5% der Anlagesumme an den Vermittler. Eine Anlagesumme von beispielsweise 25.000,- € bringt 1.250,- € für den Vertrieb. Ein gut verzinsten Tagesgeldkontos bringt einem Vertrieb jedoch keinen Ertrag. Dieser Umstand alleine wäre für sich genommen nicht einmal so schlimm, denn der Kunde hat ja trotzdem einen Nutzen in Form einer vernünftigen Verzinsung seines Kapitals innerhalb der drei Phasen Rente, sofern die o.g. Aspekte ihm bekannt sind.
Aus Kundensicht kann sich allerdings die fünfjährige Stornohaftung des Vertriebes auf die abgeschlossenen Rentenversicherung nachteilig auswirken. Sobald ein Kunde in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss seinen Vertrag auflösen oder sein Geld teilweise entnehmen möchte, muss der Vertrieb die bereits ausgezahlte Provision anteilig an die Generali zurückzahlen.
Der Vertriebsmitarbeiter neigt also innerhalb der ersten fünf Jahre dazu, den Vertrag zu erhalten, um keine Provisionsverluste zu erleiden. Deshalb setzt sich der Kunde nach Vertragsabschluss (unwissentlich) für fünf Jahre folgendem Spannungsfeld aus:
Der Berater wird möglicherweise…
- … seinem Kunden bei kurzfristigem Kapitalbedarf tendenziell die Auflösung „anderer“ Vermögensanlagen empfehlen, die keine Provisionsrückzahlung auslösen. Vielleicht auch dann, wenn damit Nachteile für seinen Kunden entstehen.
- … seinem Kunden vielleicht keine Anlageempfehlung über den investierten Betrag aussprechen, auch wenn es zwischenzeitlich bessere Alternativen gibt.
- … seinem Kunden keine Anlageempfehlung über den investierten Betrag aussprechen, wenn sich seine Lebensumstände verändert haben und der Anlagebetrag nun für andere Ziele sinnvoller verwendet werden kann.
- … erst nach Ablauf von fünf Jahren Interesse für das Vertragsguthaben zeigen und nach alternativen Vermögensanlagen Ausschau halten..
Die Interessenslage zwischen Vertrieb und Kunde kann also völlig unterschiedlich sein!
Besonders kritisch dürfte dieser Umstand sein, wenn sich der Kunde eine langfristige Zusammenarbeit mit dem Finanzvertrieb verspricht, denn dann wird er sich auch bei anderen finanziellen Fragestellungen an den Vertriebsmitarbeiter wenden. Dieser hat somit natürlich entsprechenden Einfluss auf die Entscheidungen seines Kunden.
Übrigens kann es in vielen Situationen von Vorteil sein, Abgeltungssteuer auf Zinserträge des Tagesgeldkontos zu bezahlen. Insbesondere, wenn zu erwarten ist, dass der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wird. Bei der Auflösung einer Rententenversicherung werden nämlich alle angefallenen Erträge im Jahr der Auslösung bzw. Entnahme versteuert. Selbst bei kleineren Anlagesummen läuft der Kunde dann Gefahr, Steuern auf Kapitalerträge zu bezahlen. Zinsen auf einem Tagesgeld wären möglicherweise noch unter die Freibetragsgrenzen gefallen und vom Finanzamt verschont worden.
Als Kunde sollte man also von Zeit zu Zeit getroffene Anlageenscheidungen kritisch hinterfragen und ggf. auch eine zweite Meinung von einem außenstehenden Fachmann einholen.
Klarstellend möchte ich, dass die Kritik nicht an das Produkt drei Phasen-Rente oder die Generali richtet. Konservative Anleger, die für den Ruhestand vorsorgen wollen und aufgrund ihrer persönlichen Situation noch verlustfreien Zugriff auf ein Teilvermögen wünschen, finden in der Generali drei Phasen Rente durchaus eine vernünftige Lösung.
Meine Kritik richtet sich ausschließlich auf die für mich täuschenden Werbeaktionen der Vertriebe und die daraus resultierenden Interssenskonflikt.
Bei einer Beratung im Rahmen einer unabhängigen Analyse (frei oder gegen Honorar), würde dieser Lösungsansatz wahrscheinlich anders ausfallen, da eine persönliche Haftung des jeweiligen Finanzmaklers besteht und die Reputation zudem schädigen würde.