Jagd Haftpflichtversicherung – „Beim Jäger ohne Jagdhaftpflicht hilft auch kein Hund es bleibt Schund.“

Jagd Haftpflichtversicherung – „Beim Jäger ohne Jagdhaftpflicht hilft auch kein Hund es bleibt Schund.“

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Waidmannsheil – Vom passenden Versicherungsschutz für Jäger

Die Zahl der Jagdscheininhaber in Deutschland steigt stetig. Statistiken zufolge gab es im Jagdjahr 2020/2021 über 390.000 Personen mit Jagdschein.
Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Personen die nicht berufsmäßig jagen!

Jagdhaftpflicht

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass man die Jagd nur ausüben darf, wenn man einen ausreichenden Versicherungsschutz hat. Dies gilt für Hobbyjäger wie auch Berufsjäger in Deutschland. Ohne gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen kann kein Jagdschein gelöst werden. Dies soll gewährleisten, dass kein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind heutzutage nicht mehr zeitgemäß und erschreckend gering (500.000 Euro für Personenschäden, 50.000 Euro für Sachschäden). Deshalb beinhalten viele Jagdhaftpflichtprodukte mittlerweile die Forderungsausfalldeckung, die den Versicherungsnehmer entschädigt, wenn er durch einen anderen Jäger verletzt wird, der über zu geringen Versicherungsschutz verfügt.


Personenschäden können neben den reinen Verletzungsschäden mit Arzt- und Krankenhauskosten auch Invaliditätsansprüche und Hinterbliebenenversorgung nach sich ziehen. Eine falsche oder zu geringe Absicherung bedroht alle Beteiligten, sowohl den Versicherungsnehmer als auch den Anspruchsteller, in ihrer Existenz.

Wie alle anderen Haftpflichtversicherungen beinhaltet auch diese Form den wichtigen passiven Rechtsschutz. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt. Das bedeutet, dass im Interesse der Versichertengemeinschaft und zur Erhaltung der günstigen Tarife Ansprüche abgewehrt werden, die unberechtigt sind.

Wichtig ist, dass der versicherte Jäger darauf achtet, dass im Produkt der Verzicht auf die Einrede des fehlenden Verschuldens eingeschlossen ist. Das bedeutet, dass den schadenverursachenden Jäger möglicherweise gar kein Verschulden trifft. Er hat alles richtig gemacht, aber zum Beispiel ein Abpraller eines Schrotschusses auf einem Stein verletzt in einem eigentlich völlig unbedenklichen Winkel einen anderen Jäger.

Für Haftpflichtschäden, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Hunde verursachen, werden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgewiesen. Weitere Leistungen sind beispielsweise die vorher genannte Forderungsausfalldeckung oder eine Produkthaftung für in Verkehr gebrachtes Wild und die Entschädigung von Schäden durch Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen, Fütterungen und Jagdhütten. Ich empfehle Deckungssummen von min. 10 Mio. Euro zu wählen.

Jagdhunde

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Standard sollte heute auch eine integrierte Jagdhunde-Unfallversicherung sein.
Die Ausübung der Jagd ist in vielen Bereichen nur mit einem ausgebildeten und geprüften Jagdhund möglich. Bis man seinen Hund so weit hat, dass er alle Prüfungen bestanden hat und seinen Dienst im Zusammenspiel mit dem Jäger erfüllt, vergeht eine lange Zeit. Man muss wissen, dass dieser Begleiter neben der ideellen Beziehung einen großen Wert darstellt. Man überlegt sich als Jäger schon, ob man seinen Hund trotz Straßenverkehr, Drückjagdsituationen oder im Einsatz der Nachsuche auf wehrhaftes Wild einsetzt. Wird der vierbeinige Jagdbegleiter auf der Jagd verletzt, zum Beispiel durch Stacheldraht, wehrhaftes Wild, Kraftfahrzeuge oder Schüsse, werden die Tierarztkosten entschädigt. Sollte der Jagdhund verloren gehen oder getötet werden, wird darüber hinaus eine Todesfallleistung gezahlt.

Tagesjagdschein

Es gibt Jäger, die keinen Jahresjagdschein lösen, weil sie nur hin und wieder einer jagdlichen Einladung folgen. Oder sie kommen aus dem Ausland, wo möglicherweise die Jagdhaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist. Auch diese Jäger dürfen in Deutschland die Jagd nur mit nachgewiesenem Versicherungsschutz ausüben. Sonst erhalten Sie keinen Tagesjagdschein. Für diese Fälle erhalten Jäger die Tagesjagdschein-Jagdhaftpflicht, die an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gilt.

Jagd – Rechtsschutzversicherung

Wie alle Menschen müssen sich auch Jäger privat absichern, weil gesetzliche Leistungen im Zweifel nicht ausreichen. Zum Beispiel durch eine Jägerunfallversicherung. Zur Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd kann eine Jägerrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Auch Jäger werden verklagt, sind juristisch gezwungen, sich zu wehren oder ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Ganz besonders bei Vorgängen mit Behörden. So ist bei Streitigkeiten mit den Jagdbehörden beispielsweise wegen der Zuverlässigkeit oder bei Verstößen gegen die Kirr- und Fütterungsvorschriften juristische Hilfe erforderlich und ohne Jagdrechtsschutzversicherung möglicherweise ein verlustreiches Unterfangen.

Jagdausrüstung

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Für viele Jäger dürfte auch die Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung von Interesse sein: Waffen und Ausrüstung sind dabei gegen verschiedenste Schäden abgesichert. Besonders die Absicherung gegen Diebstahl dürfte von größtem Interesse sein. Wurde Ausrüstung bei fachgerechter Aufbewahrung aus einem Fahrzeug oder Gebäude gestohlen, greift der Versicherungsschutz.

Für alle Absicherungen gibt es spezielle Rundum-Pakete der Versicherer.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung!