Auslandsstudium – Was es zu beachten gibt!

Auslandsstudium – Was es zu beachten gibt!

Auslandsstudium - Bild:Gothaer Medienbörse für Makler

Auslandsstudium

Andere Länder, andere Sitten: Wer seinem Lebenslauf den letzten Schliff verpassen will, für den ist ein Auslandsstudium genau das Richtige. Doch bei all den wichtigen Dingen wie WG-Zimmer-Suche, Sprachkurs und der Anerkennung von Studienleistungen kommt ein anderes Thema leider manchmal zu kurz: der im Ausland und für ein Auslandsstudium nötige Versicherungsschutz.

Welche Atmosphäre herrscht an der ausgewählten Uni? Und wer hilft mir, eine geeignete Unterkunft zu finden? Wenn man im Ausland studieren will, kümmert man sich um alle möglichen Dinge. An eines jedoch denken junge, gesunde Menschen selten: an einen ausreichenden Versicherungsschutz – gegen Krankheit, Unfall und sonstiges Ungemach, das ein großes Loch in das Studienbudget reißen kann.

Häufig sind die Eltern mehr darum besorgt als die Kinder. Doch im Fall des Falles sind es die Studenten, deren sorgsam geplante Ausbildung im Ausland ein abruptes Ende nehmen kann. Deshalb dürfen sie das Thema nicht einfach zur Seite legen und sagen: Wird schon alles gutgehen.

Bei einem ins Studium integrierten Auslandssemester innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind Studenten über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert. In diesem Fall sind sie weiterhin an ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben. Dauert das Studium im Ausland länger als sechs Monate, oder studieren sie auf eigene Faust, so benötigen sie eine Auslandskrankenversicherung. Auf jeden Fall braucht man eine Auslandskrankenversicherung bei einem Studium außerhalb Europas. Denn hier greift die gesetzliche Krankenversicherung nicht, und die günstige Reisekrankenversicherung gilt nur für höchstens sechs Wochen.

Meistens sind in Deutschland abgeschlossene Versicherungen für ein bestimmtes Land günstiger und Leistungsstärker.

Die Höhe der Beiträge differiert von Staat zu Staat und hängt im Wesentlichen vom Standard im jeweiligen Land ab. Vor allem in Kanada und den USA sind medizinische Behandlungen oft erheblich teurer als in Deutschland. Daher sind diese beiden Länder bei vielen Versicherungsangeboten nur gegen Extratarife zu haben. Oft bieten die ausländischen Hochschulen eigene Krankenversicherungspakete an, doch der Vergleich in Deutschland lohnt sich.

Lieber zu lang abschließen als zu kurz

Fast alle Anbieter stellen Auslandskrankenversicherungen für eine unterschiedliche Zeitperiode aus. Die Spannweite reicht von einem Monat bis zu fünf Jahren. Hier muss man genau hinschauen: Bei einigen Versicherungen endet die Gültigkeitsdauer automatisch nach zwölf Monaten. Wer genau weiß, dass er länger im Ausland bleiben will, sollte schon beim Abschluss auf einer Vertragsdauer bestehen, die in etwa dem Aufenthaltszeitraum entspricht. Wobei als Faustregel gilt: Lieber zu lang abschließen als zu kurz. Denn erstens erschwert die Entfernung die Verhandlungen. Und zweitens zahlen manche Versicherer bei Nichtinanspruchnahme des Versicherungsschutzes gezahlte Prämien anteilig zurück.

Um die Krankenversicherung muss man sich rechtzeitig kümmern, denn die Auswahl, der Abschluss und die Ausstellung der Police können durchaus einige Wochen dauern. Die meisten Hochschulen verlangen schon bei der Bewerbung für einen Studienplatz den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes. In der Regel bestehen die Zulassungsstellen ausländischer Hochschulen auf der vollständigen Übernahme aller eventuell anfallenden Kosten.

Da Ärzte und Krankenhausleiter sichergehen wollen, dass sie ihre Kosten ersetzt bekommen, behandeln sie den Ausländer wie einen Privatpatienten. Studierende müssen also die Kosten der Behandlung erst einmal aus eigener Tasche bezahlen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nicht verpflichtet, die Kosten in voller Höhe zu ersetzen. Sie bezahlt grundsätzlich nur jene Leistungen im Ausland, welche in diesem Land auch gesetzlich vorgeschrieben sind – und dann auch nur höchstens den Betrag, der in Deutschland fällig wäre. Mit Operationen und einem längeren Klinikaufenthalt kommen da schnell hohe Summen zusammen. Bergungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht, ein krankheitsbedingter Rücktransport nur in bestimmten Fällen bezahlt. Diese Risiken deckt eine Unfallversicherung.

Rechtlicher Schutz im Ausland

Auch eine Rechtsschutzversicherung sei für den Aufenthalt in manchen Ländern erwägenswert, meint der Experte. Er spielt auf Länder an, die nicht nach den Grundsätzen des Rechtsstaats regiert werden, oder auf solche mit hohen Kriminalitätsraten. Denn es sei schwierig, sich im Konfliktfall durch ein fremdes Rechtssystem kämpfen zu müssen. Zuvor möge man aber prüfen, ob die elterliche Rechtsschutzversicherung nicht auch für solche Fälle aufkomme. Bei der Haftpflichtversicherung der Eltern sind Studierende ebenfalls oft eingeschlossen, dies sollte aber immer geprüft werden.

Au Pair

Nicht eingeschlossen sind junge Menschen vor dem Studium oder neben ihrem Studium als Au pair im Ausland arbeiten. Au-pairs benötigen nicht nur eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sondern auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Beide sind unverzichtbare Bestandteile eines ausreichenden Versicherungsschutzes.

Austauschschülern

Austauschschüler benötigen auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung.

Wertgegenstände im Ausland

Ärgerlich, aber kein Lebensrisiko ist der Verlust von Wertgegenständen. Was diesen Aspekt angeht, raten Versicherungsfachleute zur Güterabwägung und mitunter von einer Versicherung ab. Denn ein Diebstahl ist nicht existenzbedrohend. Und in vielen Fällen ist es wahrscheinlich, dass die Eltern einspringen. Überhaupt täten sich deutsche Studenten im Ausland wesentlich leichter mit ihrem Versicherungsschutz als umgekehrt ausländische Studenten in Deutschland, meint Dennis Gottschalk: „Wir haben hier bereits ein ausgeprägtes Verständnis für den Sinn eines guten Versicherungsschutzes. Auslandsstudierende sollten eigentlich nur zwischen den wirklich lebensbedrohlichen und irgendwie anders abzufedernden Risiken unterscheiden. Dann wissen sie, was nötig ist.“