Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Vereinigung von Eigentümern eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage. Die Gemeinschaft ist dafür verantwortlich, gemeinsame Einrichtungen und Anlagen wie zum Beispiel das Dach, Treppenhaus, Aufzüge und Grünanlagen zu unterhalten und zu finanzieren.

Die Finanzierung solcher gemeinschaftlicher Einrichtungen kann durch verschiedene Mittel erfolgen, darunter auch Bankdarlehen. In diesem Fall müssen sich die Mitglieder der WEG zusammenschließen und gemeinsam einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Dies setzt voraus, dass die Gemeinschaft über eine Satzung verfügt, die Regeln für die Verwaltung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Einrichtungen festlegt.

Um einen Bankkredit aufnehmen zu können, müssen die Mitglieder der WEG in der Regel Sicherheiten wie zum Beispiel eine Grundschuld oder eine Bürgschaft stellen. Die Höhe des Kredits und die Konditionen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bonität der Gemeinschaft und der Höhe der vorhandenen Sicherheiten.

Die neuen WEG Finanzierungen

Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft kann nun einfacher als früher eine WEG Finanzierung beantragen.

Vorteile der neuen WEG Finanzierungen

•             Kreditnehmer wird die WEG

•             Keine Eintragung von Sicherheiten im Grundbuch einzelner Eigentümer

•             Keine SCHUFA – Auskunft im Vorfeld und kein SCHUFA – Eintrag bei Kreditinanspruchnahme

•             Maßnahmenabhängiger Tilgungsplan

•             Zinssatz fest über zehn Jahren (in begründeten Fällen sind auch längere Laufzeit möglich)

•             Auszahlung (auf das WEG-Konto) nach Vorlage der Rechnungen

Es ist wichtig, dass alle Mitglieder der WEG über die Finanzierung und die damit verbundenen Verpflichtungen informiert sind und ihr Einverständnis geben. Auch die Zustimmung der Bank zu den geplanten Finanzierungsmodalitäten ist erforderlich. Die Rückzahlung des Kredits und die Tilgung der damit verbundenen Zinsen erfolgt in der Regel durch eine monatliche Umlage der Kosten auf alle Mitglieder der WEG.

Fachliche Beratung empfohlen

Es ist empfehlenswert, sich vor der Aufnahme eines Bankdarlehens für die Finanzierung von gemeinschaftlichen Einrichtungen in einer WEG von einer fachlich kundigen Person beraten zu lassen, um die besten Bedingungen/Konditionen und die für die Gemeinschaft passende Finanzierungslösung zu finden.

Um einen Bankkredit für die Finanzierung von gemeinschaftlichen Einrichtungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufnehmen zu können, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

Eine Satzung/Protokoll der WEG, die die Regeln für die Verwaltung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Einrichtungen festlegt. Eine Übersicht über die Eigentümer und ihre Anteile an der WEG.
Objektunterlagen und eine Hausgeldaufstellung gehören genauso zu den Pflichtunterlagen.

Es kann sein, dass die Bank noch weitere Unterlagen verlangt, abhängig von den spezifischen Bedingungen der Finanzierung. Es empfiehlt sich, sich bei der Aufnahme eines Bankdarlehens für die Finanzierung einer WEG sich von einer fachlich kundigen Person beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen bereitgestellt werden.