50+ , was wird jetzt wichtig ?

50+ , was wird jetzt wichtig ?

Nach der Lebensplanung für die Bereiche Ausbildung, Beruf, Familie und Vermögensbildung werden nun Altersvorsorge, Vermögensabsicherung (wie z.B. Patientenverfügung sowie Pflegeversicherung und Testament) wichig . Themen welche in diesem Lebensabschnitt bedacht werden sollten gehen wir gern mit Ihnen individuell durch.

Wie setzen wir Informationen zu den o.g. Themen um?

Z.B. mit der Prüfung:

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Auf den Ruhestand arbeitet man das ganze Leben lang hin. Erreicht
man diesen dritten Lebensabschnitt, sollte man ihn auch in vollen Zügen
genießen können. Allerdings ist mit dem Eintritt in den Ruhestand
mit dem Plus an Freizeit oft auch ein Minus beim monatlich zur Verfügung
stehenden Einkommen verbunden. Die Höhe der Gesetzlichen
Rente ist spürbar niedriger als Ihr bisheriges Nettoeinkommen. Daher
zunächst ein Blick darauf, wo künftig evtl. Beiträge eingespart werden
können – denn bereits ab dem 55. Lebensjahr bieten viele Versicherer
spezielle Tarife für „BestAger“ an.
Der „ewige Urlaub“ sollte nicht durch unnötige Sorgen überschattet
werden. Um diese zu vermeiden, sollte man sich etwas Zeit nehmen
und den vorhandenen Versicherungsschutz überprüfen. Es ergeben
sich spätestens mit Beendigung des Erwerbslebens auch einige Änderungen
in Ihrem Versicherungsbedarf.

BESTEHENDE VERSICHERUNGEN ÜBERPRÜFEN!

Kfz-Versicherung
Die Prämie Ihrer Kfz-Versicherung wird u. a. auch von Ihrer jährlichen
Fahrleistung beeinflusst. Fallen mit Renteneintritt regelmäßige
Fahrten zur Arbeit mit dem Pkw weg, kann die im Vertrag hinterlegte
Fahrleistung ggf. entsprechend gesenkt werden. Dies kann zu einer
Senkung der Beiträge führen.
Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viele Anbieter bieten Kunden ab dem 60. Lebensjahr (vereinzelt auch
früher) sog. „Seniorentarife“ an. Eine Umstellung auf einen entsprechenden
Tarif bringt in der Regel eine Beitragsersparnis. Auch ist in
diesen Tarifen der Versicherungsschutz oft gezielter auf Ihre neue Situation
abgestimmt.

Rechtsschutzversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung bieten die meisten Versicherer
Seniorentarife an, die etwas preiswerter ausfallen. Auch benötigen
Sie den Baustein des Berufs-Rechtsschutzes evtl. gar nicht mehr und
können ihn ausschließen lassen. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung
aus, ist dieser in vielen Seniorentarifen mit gedeckt.

Unfallversicherung
Ab einem gewissen Alter bieten normale Unfallversicherungs-tarife
keine Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität an, sondern bilden
aus dem Kapital eine lebenslange Rente für Sie. Spezielle Unfallversicherungstarife
für Senioren bieten bessere Lösungen. Hier erhalten
Sie je nach gewähltem Tarif ggf. auch weiterhin eine Kapitalzahlung,
um nötige Umbauten und Anschaffungen nach einem Unfall durchführen
zu können. Weiterhin bieten solche Tarife oft eine ganze Reihe
von nützlichen Hilfeleistungen nach einem versicherten Unfall: Reinigung
der Wohnung, Wäschepflege, Hausnotrufdienst etc.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Hier wird es normalerweise zu keinen Veränderungen kommen, sofern
Sie nicht umziehen, größere Anschaffungen machen oder bauliche
Veränderungen am Haus vornehmen lassen. Wenn dies der Fall ist,
muss dies dem Versicherer ggf. angezeigt werden, um die Versicherungssumme
entsprechend anpassen zu können.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Prüfen Sie, ob evtl. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie
besteht. Diese ist im Normalfall nicht mehr nötig, da Sie als Rentner
nun von Ihrem Ersparten und der Rente leben können. Sie sind nicht
mehr darauf angewiesen, Ihrem Beruf weiter nachgehen zu können
bzw. einen Ersatz für das daraus resultierende Einkommen zu erhalten.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in
den Tarif für Rentner umgestuft. Hierfür fällt der Beitragssatz etwas
geringer aus, da das Krankengeld als versicherte Leistung entfällt.
Als privat Krankenversicherter können Sie das Krankentagegeld als
Tarif ausschließen lassen. Sie haben keinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
mehr, der hier Leistungsvoraussetzung wäre. Als
Beihifeberechtigter erhöht sich mit Pensionierung normalerweise Ihr
Beihilfeanspruch auf 70 %. Ensprechend kann der Erstattungssatz
Ihres Versicherungsvertrags gesenkt werden.
NEUER LEBENSABSCHNITT – NEUER ABSICHERUNGSBEDARF
Altersversorgung

Sind Sie bereits in Rente, sind Sie nun auch in der glücklichen Situation,
hinsichtlich Ihres erworbenen Anspruchs bei den Altersbezügen
nicht mehr auf Schätzungen angewiesen zu sein. Sie wissen nun ganz
konkret, womit Sie monatlich auskommen müssen. Allerdings haben
Sie bei Bedarf auch jetzt noch die Möglichkeit, Ihr Gesamtrentenniveau
(gesetzliche und private Renten zusammen) noch anzuheben:
mit einer sofort beginnenden Rente gegen Einmalbeitrag.
Es mag auf den ersten Blick widersinnig wirken, bereits angespartes
oder eben erst aus einer Lebensversicherung erhaltenes Vermögen in
einen Rentenvertrag einzuzahlen, um es sich dann monatlich zurück
zahlen zu lassen. Bedenken Sie dabei aber, dass Sie die monatlichen
Rentenzahlungen für den Rest Ihres Lebens erhalten. Wenn Sie noch
viele Jahre leben, lohnt sich das für Sie. Je nach gewähltem Anbieter
und Tarif kann auch die Regelung im Fall Ihres Todes unterschiedlich
ausfallen. So bieten einige Anbieter die Möglichkeit, das nicht für Rentenzahlungen verwendete Vertragsguthaben an eine von Ihnen eingesetzte, bezugsberechtigte Person auszuzahlen oder für diese daraus
wiederum eine lebenslange Hinterbliebenenrente zu bilden. Auf diesem
Weg lässt sich beispielsweise das Problem der Witwen- bzw.
Witwerversorgung lösen. Auch kann dies eine steuerlich interessante
Möglichkeit sein, Ihr Vermögen zu vererben. Generell ist zu empfehlen,
sich mit dem Themenkreis „Erben und Schenken“ auseinander zu
setzen.Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltsskosten
beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten
müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?
Pflegeergänzung

Pflegebedürftigkeit kann auch junge Leute treffen, statistisch gesehen
ist der Großteil der Betroffenen allerdings doch in höherem Alter. Vor
allem bei nötig gewordener stationärer Pflege müssen Patienten gut
die Hälfte der entstehenden Kosten selbst aufbringen. Je nach Region
und Heim sprechen wir hier von 1.000 bis 2.000 Euro, die Sie jeden
Monat selbst aufbringen müssen. Wohnt ein Ehepartner weiterhin im
gewohnten Umfeld, ändert sich durch den Heimbezug des anderen
Partners fast nichts an den laufenden Fixkosten des Haushalts. Nur
die wenigsten werden daher in der Lage sein, den entstehenden Kostenblock
der professionellen Pflege noch zusätzlich aus dem Haushaltseinkommen
zu bestreiten. Haben Sie keine Vorsorge für den Pflegefall
getroffen, müssen ggf. Ihre Kinder die offenen Kosten tragen
– oder Sie werden im Alter noch zum Sozialfall, wenn das Amt dafür
aufkommt. Es zeugt von Verantwortungsbewusstsein, seine Angehörigen
nicht mit diesem Problem im Regen stehen zu lassen.
Sterbegeldversicherung
Mit diesem Thema mag sich wohl niemand gerne befassen, aber
wir werden alle nicht ewig leben. Die Kosten einer Erdbestattung mit
Grabstein sind nicht zu unterschätzen. Selbst in einfacher Ausfertigung
kommen hier schnell 5.000 Euro und mehr zusammen. Dazu
noch Kosten für eine Kapelle, den Leichenschmaus, Todesanzeige…
Eine Beerdigung ist für Angehörige keine billige Angelegenheit. Umso
besser also, wenn der Familie durch Vorsorge zumindest die finanzielle
Last genommen wird. Die Leistung einer Sterbegeldversicherung
steigt durch die Überschussansammlung über die Jahre immer
weiter. Da normalerweise keine Gesundheitsprüfung nötig wird, stellt
das Sterbegeld eine der wenigen Möglichkeiten dar, auch als bereits
kranker Mensch noch Hinterbliebenenversorgung betreiben zu können.
Wird dies mit angestrebt, sollte bei der Wahl eines Tarifs darauf
geachtet werden, dass die Auszahlung an den Bezugsberechtigten
ohne Zweckbindung erfolgt. Wie auch bei der Pflegeversicherung
empfiehlt es sich, hier mit der Familie zu sprechen. Nur so erfahren
Ihre Angehörigen von Ihren Vorstellungen einer Bestattung, dem Vorhandensein
einer Sterbegeldabsicherung und Ihren Wünschen, wie
mit eventuell vorhandenem Restkapital zu verfahren ist.

UND SONST?
Andere Bereiche wie Krankenzusatz- oder eine Risikolebensversicherung
ergeben natürlich auch im Alter immer noch Sinn, wenn solche
Verträge bereits vorhanden sind. Durch die Gesundheitsprüfung und
teils auch durch die Annahmerichtlinien der Versicherer hinsichtlich
des Eintrittsalters kann es aber sehr schwierig werden, einen solchen
Versicherungsschutz noch neu zu erhalten. Wenn Sie hier konkreten
Bedarf für sich sehen, gilt die alte Weisheit: Versuch macht klug. Wir
helfen Ihnen dabei gerne.
GEBEN SIE STARTHILFE!

Sie wissen selbst am besten, welche Härten das Leben für einen bereit
hält. Manche Dinge lassen sich sehr viel einfacher bewerkstelligen,
wenn man etwas Hilfe bekommen hat. Wäre es nicht schön,
wenn Sie Ihren Enkeln eine kleine Starthilfe geben könnten?
Ausbildungs- oder Aussteuerversicherung
Hier handelt es sich wohl um die bekannteste Form der Kinderabsicherung.
Ein Kind erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Kapitalzahlung
aus einem solchen Vertrag. Verstirbt der mitversicherte
Versorger (normalerweise ein Elternteil) während der Vertragslaufzeit,
übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung bis zum vereinbarten
Auszahlungszeitpunkt selbst. Regulärer Beitragszahler können Sie
sein. Meist ist das Geld für Führerschein, erstes Auto oder nötige Einrichtungsgegenstände
der ersten Wohnung gedacht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist eines Ihrer Enkelkinder bereits 15 Jahre alt, kann auch der Abschluss
einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein sinnvolles Geschenk
darstellen. Berufsunfähigkeit ist ein ernstes Thema, das jeden
vierten Arbeitnehmer betrifft. Einige Anbieter bieten diesen wertvollen
Versicherungsschutz auch gegen einen Einmalbeitrag an. Ihr Enkelkind
müsste sich so nie Sorgen machen, wie es weitergehen soll,
wenn es ernsthaft erkrankt und seinen einmal gewählten Beruf dann
nicht mehr ausüben kann.
Kombinationsprodukte
Es gibt eine ganze Reihe von Kombinationsprodukten, bei denen versucht
wird, verschiedene Probleme in der Absicherung von Kindern
abzudecken. In der Regel werden hier eine Rentenversicherung (teils
mit befristeter Beitragsübernahme im Todesfall eines Versorgers),
Krankenzusatzversicherung, Kinderunfallversicherung und eine Anwartschaft
für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Letztere
kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden,
wenn Ihr Enkelkind ins Berufsleben eintritt.
Kaum zu übertreffen ist die Freude in den Augen Ihres Enkelkinds,
wenn Sie ihm das Geld für sein erstes Auto überreichen – aber auch
für manche wirklich großen Hilfestellungen im Leben können Sie heute
schon die Weichen stellen. Ein indisches Sprichwort sagt: „Sind die
Kinder klein, müssen wir ihnen helfen, Wurzeln zu fassen. Sind sie
aber groß geworden, müssen wir ihnen Flügel schenken.“
Diese
Bildquellen: https://www.makler-medienboerse.de