Versicherungsleitfaden für vom Hochwasser betroffene Mandanten

Versicherungsleitfaden für vom Hochwasser betroffene Mandanten

Welche klassischen Versicherungen helfen Privatpersonen und Firmen?

Die Immobilienversicherung / Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung übernimmt nach einer Überschwemmung unter anderem Reparaturen wie die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks. Auch Schäden an sanitären Installationen, elektrischen Anlagen, fest verlegten Fußböden und Holzdecken sind gedeckt.

Eine Inhaltsversicherung / Hausratversicherung mit Elementardeckung kommt zum Beispiel für Schäden an privaten Einrichtungsgegensständen sowie technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung sowie für Waren und Vorräte auf. Versichert sind darüber hinaus Aufwendungen für die Wiederherstellung.

Welche speziellen Policen leisten im Schadenfall?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt bei Einschluss entsprechender Elementardeckung die aus einem Betriebsstillstand resultierenden Verluste. Dazu gehören neben entgangenem Betriebsgewinn auch fortlaufende Kosten, etwa für Gehälter, Löhne und Provisionen.

Durch Hochwasser verursachte Schäden an (Firmen-)Fahrzeugen werden im Rahmen der Kasko-Versicherung ersetzt.

Autohäuser können Schäden an Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen mithilfe der KfZ-Handel-und Handwerkversicherung abdecken.

Was sollten Privatpersonen und Unternehmer nach einem Schadenfall tun?

Selbständige sollten sich – wie betroffene Privatpersonen auch – möglichst schnell ein detailliertes Bild des Schadens machen und diesen dokumentieren. Dazu gehört, die Wasserstände zu markieren und Fotos zu machen. Das Abpumpen des Wassers sowie die Reinigung und Trocknung des Gebäudes sollten so zeitnah wie möglich erfolgen. Maschinen und Anlagen dürfen zudem erst nach einer Prüfung durch technische Experten wieder in Betrieb genommen werden – nur so lassen sich etwaige Folgeschäden verhindern. Betriebsinhaber oder Angestellte können insbesondere durch Stromschäden ernsthaft verletzt werden. Beschädigtes Inventar und andere Gegenstände sollten nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden, da sie bei der Berechnung von Schäden wichtig sein können.