Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Maik Sammer

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Wenn schlechter Rat ein Vermögen kostet

    Selbstständige und Freiberufler müssen Vermögensschäden, die sie ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen. Schadenersatzansprüche können schnell bedrohliche Ausmaße annehmen…

    Wenn Ihrem Mandanten finanzielle Nachteile entstehen, weil Sie als sein Rechtsanwalt eine Frist übersehen haben, dann wird er Ihnen die Rechnung präsentieren. Genauso ergeht es einem Architekten, dem ein folgenschwerer Planungsfehler unterläuft oder einem Wirtschaftsberater, der einen falschen Rat erteilt. Deshalb ist die Absicherung gegen Vermögensschäden für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben.

    Bei uns ist guter Rat nicht teuer: Wir kennen Ihre berufsspezifischen Risiken und die Themenfelder Ihrer Mandanten und Auftraggeber genau. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

    Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflicht umfassen:

    Prüfung der Haftungsfrage
    Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
    Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen

    Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?

    Selbstständige und Freiberufler haften für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Schnell kann ein Versehen hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

    Wer ist versichert?

    Versichert werden können Personen, die eine beratende, verwaltende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben.

    Das sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige, Übersetzer, Werbeagenturen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohnungsunternehmen Hausverwaltungen, Makler,….

    Was ist versichert?

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen.

    Welche Schadenfälle sind versichert?

    Typische Schadenfälle in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind:

    Fehlerhafte Beratung
    Nichtbeachtung von Fristen
    Verjährenlassen von z.B. Mitgliedsbeiträgen
    Fehler bei der Materialbeschaffung