Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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Wenn schlechter Rat ein Vermögen kostet
Selbstständige und Freiberufler müssen Vermögensschäden, die sie ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen. Schadenersatzansprüche können schnell bedrohliche Ausmaße annehmen…
Wenn Ihrem Mandanten finanzielle Nachteile entstehen, weil Sie als sein Rechtsanwalt eine Frist übersehen haben, dann wird er Ihnen die Rechnung präsentieren. Genauso ergeht es einem Architekten, dem ein folgenschwerer Planungsfehler unterläuft oder einem Wirtschaftsberater, der einen falschen Rat erteilt. Deshalb ist die Absicherung gegen Vermögensschäden für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Bei uns ist guter Rat nicht teuer: Wir kennen Ihre berufsspezifischen Risiken und die Themenfelder Ihrer Mandanten und Auftraggeber genau. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflicht umfassen:
Prüfung der Haftungsfrage
Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Selbstständige und Freiberufler haften für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Schnell kann ein Versehen hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Wer ist versichert?
Versichert werden können Personen, die eine beratende, verwaltende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben.
Das sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige, Übersetzer, Werbeagenturen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohnungsunternehmen Hausverwaltungen, Makler,….
Was ist versichert?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Typische Schadenfälle in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind:
Fehlerhafte Beratung
Nichtbeachtung von Fristen
Verjährenlassen von z.B. Mitgliedsbeiträgen
Fehler bei der Materialbeschaffung