Vermögenswirksame Leistungen
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Die vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland.
Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die vermögenswirksame Leistung mit einer Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) vom Staat gefördert.
Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
In der Regel beträgt die Laufzeit sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie bis zu 480 Euro im Jahr vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro pro Monat, die Ihr Arbeitgeber im Idealfall komplett übernimmt.
Chancenreiche Anlagemöglichkeiten des VL-Sparens: Bausparvertrag, Banksparplan, Aktienfondssparplan, Betriebliche Altersvorsorge und Tilgung eines Baukredits
staatliche Förderung: So erhalten VL-Sparer die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, sowie die Wohnriesterprämie. (Weitere Informationen dazu finden Sie unter Vorsorge – Riester und Finanzierungen – Wohnriester.)