Rechtsschutzversicherung

Maik Sammer

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Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?

1. Tarife für Rechtsschutzversicherungen für Nichtselbstständige

Singletarif. Versichert ist die Person, die im Versicherungsschein als VersicherungsnehmerIn bzw. als versicherte Person genannt ist.

Familientarif: Zur Familie gehört der Ehepartner oder auch der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner. (muss im Antrag genannt sein) Minderjährige Kinder sind im Familientarif automatisch versichert. Ebenso volljährige Kinder.

Wie lange sind die Kinder mitversichert?
Generell sind in der Familien-Rechtsschutzversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Bei der Mitversicherung von Kindern gelten einige Besonderheiten im Versicherungsschutz. Unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährige sind, gelten solange als mitversichert, bis sie eine „auf Dauer angelegte berufliche Tärigkeit“ ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

D.h. Sobald die Kinder also die erste Ausbildung beendet haben, nicht verheiratet sind, und noch im elterlichen Haushalt leben, benötigen Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. In manchen älteren Verträgen ist noch ein Höchstalter vorgegeben, oft das 25 Lebensjahr. Dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch, auch wenn z.B. eine Schul-, Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Daher ist es wichtig, dass Sie die Vertragsbestimmungen alter, bestehender Rechtsschutzversicherungsverträge überprüfen, oder bei Ihrem Versicherer nachfragen.
Das gilt nicht nur für Ihre leiblichen Kinder sondern auch für Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder, die dauernd im Haushalt leben.

Hinweis zum Verkehrsrechtsschutz: Oftmals sind in der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Fahrzeuge auf Ihren Namen angemeldet. Auch wenn Ihre Kinder nun eine eigene Rechtsschutzversicherung benötigen, gilt über Ihre Verkehrsrechtsschutz für das jeweilige Fahrzeug immernoch Versicherungsschutz. Die Kinder benötigt dann keine eigene Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn sie nur mit diesen Fahrzeugen fahren. Halten Sie hier jedoch Rücksprache mit Ihrer Versicherung, denn u.U. ist Ihr Kind dann zwar als Fahrer versichert, aber nich in der Eigenschaft als Fußgänger oder Radfahrer.

Wichtig: Für selbständig Tätige … die (je nach Versicherer) ab 5.000 Euro Umsatz machen, müssen sich mit einem Tarif für Selbständige oder Freiberufler Rechtsschutz versichern.

2. Tarife für Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Firmen

Für Selbstständige, Freiberufler und Firmen gibt es eigene Tarife, es empfiehlt sich den so genannten Kompakt-Firmenrechtsschutz zu beantragen. Bei diesen Firmenrechtsschutzversicherungen sind der private Bereich für den Geschäftsführer und seine Familie meistens mitversichert.

Tipp:
Die Kosten für die Firmenrechtsschutzversicherung können, im Gegensatz zur Versicherung für Nichtselbstständige, der Steuerlast entgegengerechnet werden.

Was ist zu tun wenn ein Rechtsstreit droht, oder eingetreten ist?

Droht ein Rechtsstreit, oder ist ein Solcher eingetreten – gilt: Den Rechtsschutzversicherer möglichst schnell benachrichtigen, und umfassend informieren. Außerdem muss versucht werden den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  1. Bei Sachschäden – immer Bilder machen
  2. Über Anwalts-Hotline die Versicherung verständigen, am Besten direkt, oder über den Makler
  3. Ganz wichtig!!: Keine Schuldzugeständisse machen

Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten darf nicht ohne Zustimmung des Versicherers anerkannt werden. Warten Sie nach der Meldung also zunächst die Reaktion Ihres Versicherers ab.

TIPP 1: Gute Rechtsschutzversicherungen bieten eine 24h Hotline an. Droht ein Rechtsstreit, oder ist ein solcher eingetreten – rufen Sie dort sofort an. Durch eine qualifizierte Auskunft kann eine Schadensmeldung oder zum Beispiel der Gang zum Anwalt manchmal vermieden werden.

TIPP 2: Melden Sie keine unnötigen oder Bagatellschäden. Je mehr Schadensfälle in den letzten 5 Jahren vorlagen, desto schwieriger wird es einen neuen günstigen Tarif zu beantragen, weil die Versicherer den Antrag bei zu vielen Vorschäden eventuell ablehnen werden.

Welche Rechtsstreitigkeiten sind versichert?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Straßenverkehr. Sie gilt für Eigentümer, Halter, Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, für Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, Fahrer fremder Fahrzeuge, für Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmittel sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Beispiel: Verteidigung bei Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.

Die Privatrechtsschutzversicherung greift bei Angelegenheiten des privaten Lebensbereichs. Hierzu zählen z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Internet-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz.

Die Berufsrechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten aus dem Angestelltenverhältnis für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen ab. Dies gilt z.B. für Nichtselbstständigkeit, Arbeitnehmer-ähnliche Dienstverhältnisse, bei Aufhebungsverträgen.

Der Mieter- und Eigentümer-Rechtsschutzversicherung schützt den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit, oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teilen), bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen ect.

Selbstständig tätige Personen und Firmen brauchen eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige, oder Firmen. Da Selbstständige oder Firmen wegen Ihrer Tätigkeit weitaus größeren rechtlichen Gefahren ausgesetzt sind als Arbeitnehmer, sind die Beiträge deutlich höher. Der private Bereich wird aber i.d.R. für den Versicherungsnehmer oder z.B. für den Geschäftsführer kostenfrei mitversichert.

Rechtschutzversicherung kündigen

1.Ordentliche Kündigung Rechtsschutzversicherung zum Vertragsende:
Ordentliche Kündigung erstmals zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres(Hauptfälligkeit).
Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.

Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat

2. Außerordentliche Kündigung Rechtsschutzversicherung im Schadensfall:
Kündigung nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung bzw. zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei Rechtsschutzversicherungen kann abweichend davon ab dem zweiten versicherten Fall innerhalb von 12 Monaten gekündigt werden, bei Leistungsverweigerung des Versicherers kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates nach Deckungszusage mit Monatsfrist bzw. innerhalb 1 Monates nach Ablehnung

Außerordentliche Kündigung Rechtsschutzversicherung nach Beitragserhöhung :
Kündigung ab dem Termin der Wirksamkeit der Prämienerhöhung möglich.
Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft.

Es kommt vor, dass bei häufiger Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsgesellschaft die Rechtsschutzversicherung kündigt. In einem solchen Fall sollten Sie sofort mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und nach einer Lösung fragen. Oft ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung ausreichend um der Rechtsschutzversicherungsvertrag aufrecht erhalten zu können. Nach Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft, eine neue Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen zu erhalten ist meistens extrem schwierig.