Musikinstrumentenversicherung

Maik Sammer

Musikinstrumentenversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Weitere Informationen zu Musikinstrumentenversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?

  • Musikinstrumente aller Art
  • Futterale, Etuis, Kästen etc.
  • Noten, Notenständer
  • Beschallungs- und Verstärkeranlagen
  • usw.

Was wird nicht versichert?

  • Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
  • Plattenspieler
  • sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte

Welche Schadenfälle sind versichert?

ALLGEFAHREN – Deckung
d.h. Ersetzen insbesondere von Schäden durch

  • Transport, Transportmittelunfall
  • Diebstahl, Abhandenkommen
  • Veruntreuung, Unterschlagung
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Vertauschen, Liegenlassen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser und elementare Ereignisse
  • usw.

Für welche Gefahren und Schäden gibt es keine Leistung?

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und den von ihm beauftragten Personen
  • Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
  • Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
  • mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
  • gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
  • Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden

Wo gilt die Versicherung?

  • Weltweit

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Die Versicherungssumme muss mindestens dem Zeitwert bzw Neuwert des jeweiligen Instruments entsprechen
  • Ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht

Welche Kosten werden  im Schadenfall übernommen?
Es werden ersetzt:

  • bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
  • bei einem Totalschaden den Wert, maximal die Versicherungssumme
  • die Überlassung eines Leihinstruments während der Reparaturdauer
  • Schadenminderungskosten sind abgedeckt
  • die Kosten der Wiederherstellung von Wertnachweise und Zertifikaten, wenn diese nach einem Einbruch abhanden, oder duch einen Brand zerstört wurden
  • usw.