Musikinstrumentenversicherung
Ihre Vorteile bei uns
Weitere Informationen zu Musikinstrumentenversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden?
- Musikinstrumente aller Art
- Futterale, Etuis, Kästen etc.
- Noten, Notenständer
- Beschallungs- und Verstärkeranlagen
- usw.
Was wird nicht versichert?
- Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
- Plattenspieler
- sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
Welche Schadenfälle sind versichert?
ALLGEFAHREN – Deckung
d.h. Ersetzen insbesondere von Schäden durch
- Transport, Transportmittelunfall
- Diebstahl, Abhandenkommen
- Veruntreuung, Unterschlagung
- Raub, räuberische Erpressung
- Vertauschen, Liegenlassen
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser und elementare Ereignisse
- usw.
Für welche Gefahren und Schäden gibt es keine Leistung?
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und den von ihm beauftragten Personen
- Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
- Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
- mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
- gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
- Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden
Wo gilt die Versicherung?
- Weltweit
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Die Versicherungssumme muss mindestens dem Zeitwert bzw Neuwert des jeweiligen Instruments entsprechen
- Ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht
Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
Es werden ersetzt:
- bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
- bei einem Totalschaden den Wert, maximal die Versicherungssumme
- die Überlassung eines Leihinstruments während der Reparaturdauer
- Schadenminderungskosten sind abgedeckt
- die Kosten der Wiederherstellung von Wertnachweise und Zertifikaten, wenn diese nach einem Einbruch abhanden, oder duch einen Brand zerstört wurden
- usw.