Maschinen- & Kaskoversicherung

Maik Sammer

Maschinen- & Kaskoversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Maschinen- & Kaskoversicherung

    Warum eine Maschinen- und Kaskoversicherung? Minimieren Sie das Risiko für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen Ihres Maschinenparks und machen Sie es somit zu einer kalkulierbaren Größe – mit unserer Maschinen- und Kaskoversicherung.

    Ausgangsituation: Ihre Baumaschinen sind täglich einer Vielzahl von verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Trotz moderner Technik, sorgfältiger Handhabung und sachgerechter Wartung sind teure Schäden nicht zu vermeiden. Unbekannt ist nur der Zeitpunkt und die Größe des Schadens.

    1. Was wird versichert?

    Über die Maschinen- und Kaskoversicherung sind Baugeräte aller Art und sonstige fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen versichert, ebenso Zusatzgeräte und Reserveteile, wenn dies besonders vereinbart wird.

    2. Welche Schäden und Gefahren können versichert werden?

    Unvorhergesehen eintretende Schäden während des Betriebs sowie während Transporten, Montagen, Demontagen, Verladevorgängen, insbesondere durch:

    • Menschliches Versagen, Herstellfehler, Kurzschluss, Versagen von Sicherheitseinrichtungen
    • Unfälle
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Sturm, Frost, Eisgang und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten
    • Diebstahl, Vandalismus, böswillige Beschädigungen
    • Versaufen oder Verschlammen

    Versichert sind somit innere Betriebsschäden und Kaskoschäden. Der Versicherungsschutz kann auf sogenannte Kaskoschäden eingeschränkt werden, d.h. auf Schäden durch Unfall. Hierzu zählen auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten.

    3. Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

    Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt sein mussten; durch Krieg und innere Unruhen; Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen; als unmittelbare Folge von dauernden Betriebseinflüssen, für die ein Dritter als Lieferant, Werksunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat, sind in der Maschinen- und Kaskoversicherung nicht mitversichert.

    4. Was wird im Schadenfall ersetzt?

    Die Maschinen- und Kaskoversicherung ersetzt sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten). Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sachen übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.

    6. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    In der Maschinen- und Bauleistungsversicherung ist der Versicherungswert für die Versicherungssumme maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage.

    7. Was ist sonst noch wichtig?

    In der Maschinen- und Kaskoversicherung kann besonders vereinbart werden, dass Schäden bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage, durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen, bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub mitversichert sind.