Managerrechtsschutzversicherung
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Die Manager / Vermögensschaden-Rechtsschutz hält Ihnen den Rücken frei.
Ihre Vorteile im Überblick
Deckungssumme je nach Vereinbarung bis zu 500.000 EUR
Kostenschutz für die Abwehr von Schadenersatzforderungen der Gesellschaft oder von Dritten
Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, im außergerichtlichen Verfahren auch nach Gebührenvereinbarung bis 250 EUR/Stunde
juristisch und finanziell auf der sicheren Seite – mit 24-Stunden-Anwaltsberatung
kompetente Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte
kostenlos und ganz einfach per Telefon
Sie wissen gleich, ob Sie im Recht sind und was als nächstes zu tun ist
Empfehlung eines spezialisierten Anwalts in Ihrer Nähe, der sich für Ihren Fall einsetzt
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Ein Irrtum bei der Marktbeurteilung, eine kaufmännisch falsche Entscheidung oder eine Fehlinvestition führen nicht selten zu Ansprüchen auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Ob als Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Beirat, Sie haften nach den rechtlichen Bestimmungen persönlich und unbeschränkt für Vermögensschäden.
Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, diese Ansprüche abzuwehren und mindert Ihr Kostenrisiko.
Wer ist versichert?
Sie als gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat) des im Versicherungsschein genannten Unternehmens.
Was ist versichert?
Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen aus einem Vermögensschaden.
Wann und wo sind Sie versichert?
Versicherungsschutz besteht ab dem Tag nach der Antragstellung O Uhr in Europa. Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Deutschland oder eine Erweiterung auf weltweite Geltung ist möglich.
Welche Kosten werden erstattet?
Die Deckungssumme für den Vermögensschaden-Rechtsschutz beträgt wahlweise 500.000 EUR, 250.000 EUR oder sie kann individuell vereinbart werden.
Folgende Kosten werden übernommen:
außergerichtliche Anwaltsgebühren (bis zu 250 EUR Stundensatz)
gesetzliche Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren
Reisekosten des Anwaltes, auch im außergerichtlichen Verfahren
Gerichtskosten
notwendige Vorschüsse
Reisekosten bei einem angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
gesetzliche Sachverständigenkosten
Zeugenauslagen
Im außergerichtlichen Verfahren besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 EUR je Person für jeden Rechtsschutzfall.
Der Versicherungsschutz kann auf Wunsch auf die gerichtliche Interessenwahrnehmung beschränkt werden.
Unser Tipp
Die Versicherungsbeiträge für den Vermögensschaden-Rechtsschutz können von der Steuer abgesetzt werden.