betriebliche Krankenversicherung

Maik Sammer

Betriebliche Krankenversicherung

Ihr Vorsprung als Arbeitgeber. Einfach. Einzigartig.

Engagierte und motivierte Mitarbeiter zu finden ist schon schwer genug. Gerade heute aufgrund der veränderten Gegebenheiten in der Demographie. Diese dann auch in Ihrem Unternehmen zu halten gelingt nur mit attraktiven Zusatzleistungen.

Die betriebliche Kranken-versicherung (bKV) ist eine durch den Arbeitgeber finanzierte Form der Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter – mit besonderen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Betriebliche Krankenversicherungen sind so konzipiert, dass mit verschiedenen Modulen ein zusätzlicher Versicherungsschutz ergänzend zum gesetzlichen Schutz gestaltet werden kann. Die Mitarbeiter haben davon den enormen Vorteil, quasi privatversichert zu sein ohne die Sicherheit der daneben weiterbestehenden gesetzlichen Krankenversicherung zu verlieren.

Schließt der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag mit einem entsprechenden Anbieter ab, erhalten die Mitarbeiter 3 weitere elementare Vorteile:

  • Meist wird auf Wartezeiten verzichtet,
  • die Gesundheitsprüfung entfällt oder ist vereinfacht und
  • die Konditionen sind günstiger als bei einem einzeln abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Hinzu kommt, dass die meisten Anbieter auch Ehegatten der Mitarbeiter sowie deren Kindern die günstigeren Konditionen zur Verfügung stellen. Darauf legen die meisten Mitarbeiter großen Wert.


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Rechner zu betriebliche Krankenversicherung

 

Weitere Informationen zu betriebliche Krankenversicherung

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Reduktion von Krankentagen und damit Steigerung der Produktivität
  • Verstärkte Unternehmensattraktivität
  • Motivation durch sofort erlebbare Mehrwerte für die Belegschaft
  • Hohe Mitarbeiterbindung
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
  • Verwaltungsarm – direkte Abwicklung zwischen
    Arbeitnehmer und der Versicherung
Die betriebliche Krankenversicherung dient daher zunehmend gerade für Arbeitgeber mit einem hohen Bedarf an spezialausgebildeten Arbeitnehmern als Bindungsinstrument. Denn im Gegensatz zur sich erst später auswirkenden betrieblichen Altersvorsorge erlebt der Arbeitnehmer sofort den Mehrwert. Und ein Mehrwert ergibt sich darüber hinaus auch in finanzieller Hinsicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Regelungen für die AbgabenfreiheitDa Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten arbeitgeberfinanzierten Gruppenkrankenversicherung zugunsten der Mitarbeiter nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes als Sachzuwendung gelten (BFH, Urteil v. 14.4.2011, VI R 24/10), sind die monatlichen Versicherungsbeiträge steuerfrei und beitragsfrei zur Sozialversicherung. Voraussetzung dabei ist, dass sie zusammen mit anderen Sachzuwendungen beim Arbeitnehmer im jeweiligen Kalendermonat den Wert von 44 EUR nicht übersteigen. Außerdem darf der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen können.

Individuelle oder pauschale Versteuerung möglich

Liegen die Beiträge über der Freigrenze, ist neben der individuellen Versteuerung auch die Option der Pauschalversteuerung zu denken. Bei der Individualbesteuerung gelten die Beiträge als Nettoentgelt, aus dem der entsprechende Bruttowert errechnet wird. Die darauf entfallenden Steuern und Beiträge trägt der Arbeitgeber. Bei einer Pauschalversteuerung müssen die Versicherungsbeiträge als „sonstige Bezüge“ jährlich gezahlt werden und dürfen dabei den Wert von 1.000 EUR je Mitarbeiter nicht übersteigen. Die Pauschalversteuerung muss beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden. Sowohl die Beiträge zur Gruppenversicherung selbst als auch die Pauschalsteuer können als Betriebsausgabe gebucht werden.

Arbeitgeberwechsel oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Da es keine spezielle gesetzliche Regelung für die betriebliche Krankenversicherung gibt, fehlt es an einheitlichen Regelungen etwa für den Fall eines Arbeitgeberwechsels oder das Beschäftigungsende. Hier gilt es, die Verträge der Versicherungsunternehmen entsprechend zu vergleichen. In den meisten Fällen können neue Arbeitgeber aber auch in bestehende Verträge einsteigen. Außerdem ermöglichen die meisten Anbieter die Fortführung zu Lasten des Arbeitnehmers zu den bestehenden Konditionen.

Was ist das Besondere an der betrieblichen Krankenversicherung?

Betriebliche Krankenversicherung – Kostenfrei für den Arbeitnehmer1

Der Arbeitgeber versichert obligatorisch alle Mitarbeiter bzw. eine objektiv definierte Gruppe in der Krankenzusatzversicherung.

Die exklusiven Highlights – in dieser Kombination.

  • Keine Gesundheitsprüfung – alle Mitarbeiter sind sofort und ohne Wartezeiten versichert.
  • Tarife sind ohne Sparanteil für das Alter kalkuliert – günstige Beiträge für Arbeitgeber.
  • Beiträge zur bKV sind Sachlohn – somit ggf. steuer- und sozialversicherungsfrei 2.
  • Aufwände zur bKV sind Betriebsausgaben und entsprechend steuerlich ansetzbar.
  • Einfacher Aufnahmeprozess durch Listenanmeldung.
  • Direkte Leistungsabwicklung zwischen Arbeitnehmern und der Allianz – dadurch besonders verwaltungsarm.
  • Unbefristete Anschlussversicherung für jeden Baustein – private Weiterführung (z. B. bei Renteneintritt) möglich.
  1. 1Unter der Prämisse, dass der Arbeitgeber neben den Versicherungsbeiträgen auch die Steuer und die Sozialversicherungsbeträge übernimmt
  2. 2Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.04.2011, AZ: VI R 24/10

Welche Vorteile hat Ihr Unternehmen?

Von einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren alle.

Übernahme sozialer Verantwortung Verstärkte Attraktivität als Arbeitgeber Höhere Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
betriebliche Krankenversicherung Allianz betriebliche Krankenversicherung Allianz betriebliche Krankenversicherung Allianz
Verstärkung der Mitarbeiterbindung Vorsprung bei der Mitarbeiterakquise und -motivation Kostensenkung und Produktivitätssteigerung
Beispiel Bedarfssituation:
Gesetzlich versicherte Mitarbeiter – zusätzliche Absicherung ist notwendig
Beispiel Zahnersatz:
„Gehaltserhöhung“ mit Mehrwert
Beispiel Vorsorgeleistungen: Reduktion der Krankenausfalltage durch umfassende Vorsorge
Mehrwerte, die sich für alle auszahlen!

Welches Leistungsspektrum bietet die bKV?

Zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter, bieten wir Ihnen sieben Module aus dem Bereich der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung:

Vorsorge Zahnersatz Zahnvorsorge und -behandlung Kranken-tagegeld
100% für ausge-wählte Vorsorge-untersuchungen (alle 2 Jahre) 40% der insgesamt entstandenen Kosten für Zahnersatz (inkl. Implantate und Inlays) Füllungen, Prophylaxe, Parodontose-behandlung , Wurzelbehandlung Private Ergänzung zum gesetzl. Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Heilpraktiker Sehhilfe Reise
70% für  Heilpraktiker-behandlungen (inkl. Arzneimittel), max. 400 EUR pro Jahr 100% für Brillen und Kontaktlinsen, max. 150 EUR pro Versicherungs-jahr innerhalb von 24 Monaten Reisekrankenversicherung inkl. Rücktransport bei bis zu 8 Wochen Reisedauer

Alle Tarife ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten!
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