Krankenversicherung für Schüler / Studenten / Au-Pair – In- und Ausland

Maik Sammer

Krankenversicherung für Schüler / Studenten / Au-Pair - In- und Ausland


Ihre Vorteile bei uns

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Weitere Informationen zu Krankenversicherung für Schüler / Studenten / Au-Pair – In- und Ausland

Ab Beginn des Studiums besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Studenten können sich für die Dauer des Studiums von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Dann besteht die Möglichkeit einer Krankenversicherung für Studenten in einer privaten Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist bei den meisten Studenten die erste eigene Versicherung. Folgende Möglichkeiten bestehen:

1. Variante: Private studentische Krankenversicherung:
Beiträge und Leistungen sind bei allen privaten Versicherern sehr unterschiedlich, es gibt keinen Standardtarif zum einheitlichen Vergleich wie bei der gesetzliche Krankenversicherung.

2. Variante einer privaten Krankenversicherung:
Zusätzlich zu der Studentenkrankenversicherung bieten die Versicherungen Spezial- & Gruppentarife für die verschiedensten Akademiker/Berufsgruppen an. Je nach Höhe der Selbstbeteilung und Wahl der Leistungen erhält der Versicherte ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis.

Beihilfe der Beamten
Zukünftige Studenten, die bislang über die Beihilfe Ihrer Eltern mitversichert waren, sollten bei dieser Art der Versicherung beachten, dass der Versicherungsschutz mit der Zahlung des Kindergeldes verknüpft ist, welches nur bis zum 27. Geburtstag bezahlt wird. Danach muss der Student sich normal bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Für Studenten die nach 1981 geboren wurden, fällt diese Beihilfe noch früher weg. Ein Wechsel in eine gesetzliche Versicherung ist dann während des Studiums nicht möglich.

Versicherung Student: Gesetzliche Krankenkasse

Studenten/innen sind bis zum 25. Geburtstag und so lange das regelmäßige Einkommen unter 360 € monatlich liegt, kostenlos bei den Eltern in der Studentenkrankenversicherung versichert. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Müssen Sie sich selbst versichern, zahlen Sie bei allen gesetzlichen Kassen gleich viel 64,77 € (plus 11,64 € bzw. 13,13 € – für Kinderlose ab 23 Jahre, für die Pflegeversicherung). Diese Studententarife gelten bis Ende des 14. Semester bzw. dem 31. Geburtstag. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst anschließt. ( vdabbakw )

Wichtig:
Treffen Sie von Beginn an die richtige Versichererwahl für die Krankenversicherung, braucht man später nicht zu Wechseln und erledeidet möglicherweise Einbußen.

Auslandsaufenthalte beruflich/privat

Reisen ist schön, aber manchmal auch ganz schön gefährlich: Schließlich wollen Sie in Ihrem Urlaub etwas erleben und machen möglicherweise die eine oder andere riskante Sportaktion mit.

In jedem Fall sind Krankheiten oder Unfälle im Ausland nicht angenehm. Besonders wenn Sie Probleme haben, sich zu verständigen oder einen geeigneten Arzt zu finden. Außerdem wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie krank oder verletzt zurück nach Hause kommen.

Haben Sie vor, im Ausland zu studieren? Dann sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie Sie sich während dieser Zeit versichern wollen. Schließlich können Sie auch im Auslandssemester krank werden oder einen Unfall haben.

Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung kommt im Ausland nur sehr begrenzt zum Tragen. Auch Ihre Hausratversicherung gilt hier normalerweise nicht. In der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern sind Sie bei eigenem Wohnsitz im Ausland nicht mehr mitversichert.

Informieren Sie sich über eine Auslandsreiseversicherung bei uns gem. Ihren individuellen Vorstellungen.