Terrorschadenversicherung

Maik Sammer

Terrorschadenversicherung


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Terrorschadenversicherung

    New York, Istanbul, Madrid, Moskau, London: Nicht erst seit  dem 11. September 2001 ist die Welt im Griff von Radikalen und Terrorristen. Aber, seit dem 09/11 hat sich die Versicherungssituation in Deutschland verändert: Seither ist die Deckung von Terrorschäden für Großrisiken hierzulande nicht mehr möglich.

    Um die Versicherbarkeit von Großrisiken im Deutschland auch weiterhin zu gewährleisten, haben am 3. September 2002, 16 deutsche Versicherungsunternehmen einen Spezialversicherer gegründet, welcher speziell diese Risiken absichert.

    Der Spezialversicherer deckt Sach- und BU-Schäden durch Terrorakte erst ab einer Versicherungssumme von über 25 Mio. €. Dabei ist es gleichgültig, ob die Risiken beim Sach-/BU-Versicherer in einer oder in mehreren Policen gedeckt sind. Für Risiken bis zu insgesamt 25 Mio. € bietet diese Versicherung keine Deckung. Versicherungssummen unter 25 Mio. EUR können wir Ihnen bei ausgewählten Versicherern, als Spezial-Deckungskonzept, bieten.

    Was leistet diese Versicherung?

    1. Der Versicherer leistet, soweit dies besonders vereinbart ist, Entschädigung für versicherte Sachen, die durch:

    • Brand, Explosion,
    • Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder Flugkörpern sowie Fahrzeugen aller Art, ihrer Teile oder Ladung,
    • sonstige böswillige Beschädigungen,

    zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen, soweit die genannten Gefahren durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht sind (Versicherungsfall).
    2. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.

    Versicherungssummen

    Zwischen den bestehenden Sach- und BU-Verträgen und der abzuschließenden Versicherung gegen Terrorschäden soll eine Deckungsgleichheit hinsichtlich der Versicherungssummen bestehen.

    Da die BU-Deckung in der Terrorversicherung weder eine Prämienrückgewähr noch eine Nachhaftungsregelung enthält, sollte die Versicherungssumme entsprechend der erwarteten Geschäftsentwicklung vom Versicherungsnehmer zur Vermeidung einer Unterversicherung ausreichend gewählt werden.

    Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Vorsorgedeckung geboten werden. Es ist möglich Neuwert oder Zeitwert zu versichern.

    Sog. Kostenschäden gemäß ATB Abschnitt A 4 sind pauschal mit 10% der Sachversicherungssumme auf Erstes Risiko gedeckt. Um ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten, ist deshalb die Sachversicherungssumme um 10% (max. 150 Mio. €) zu erhöhen. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Unterversicherung.