Wohnriester, die Vor- und auch Nachteile!

Wohnriester, die Vor- und auch Nachteile!

Wie bei vielen Dingen gibt es auch bei der Wohnriesterförderung (welche grundsätzlich besteht und nicht davon abhängig ist ob Sie einen Banksparvertrag, einen Fondssparvertrag, eine Versicherungslösung, einen Bausparvertrag oder eine betrieblichen Förderung haben) einige Dinge zu beachten.

Lassen Sie sich bei Wohnriester nie nur von der “Positiven Seite” in Ihrem Arbeitsleben blenden sondern Fragen Sie sich auch immer wie sieht es im Alter aus!

Nachteile Wohnriester:

Eine förderschädliche Verwendung ist schnell realisiert:
• Bei förderschädlichem Verhalten muss der Riester-Sparer alle Zulagen und ggf. die zusätzliche Steuerersparnis zurückerstatten – und zwar auf einen Schlag. Das Problem: Auch Ereignisse, die der Riester-Sparer nicht direkt beeinflussen kann, stuft der Gesetzgeber als förderschädlich ein. Beispiele:
• Bei „Zwangs-Verkauf“ der Immobilie (z.B. wegen einer Scheidung, Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitslosigkeit) wird die knappe Haushaltskasse zusätzlich mit der sofortigen Besteuerung des Wohnförderkontos belastet (Ausnahme: Neue Investition in ein Riesterprodukt oder Immobilie – verbunden mit neuen Abschlusskosten).
• Die Immobilie muss von Ihnen als Hauptwohnsitz dauerhaft genutzt werden. Es ist beispielsweise nicht möglich, dass Sie als 80-Jähriger in die Nähe Ihrer Kinder oder in ein Pflegeheim ziehen und das Eigenheim zur Aufbesserung der Alterseinkünfte vermieten.
• Tod vor dem 85. Lebensjahr – Nur wenn der Ehepartner in der geförderten Immobilie wohnt und die Versteuerung übernimmt (sofern nicht durch Einmalzahlung beglichen) ist dies nicht förderschädlich. Die Erben müssen die Steuerschuld sofort begleichen.

Ein weiterer Nachteil welcher heute nicht abschätzbar ist und nur simuliert werden kann:
Eine zusätzliche Altersrente wird nicht generiert. Dafür werden Steuern auf ein fiktives Einkommen (Wohnförderkonto) verlangt.

Das Finanzamt spart für Sie virtuell incl. Zinsen weiter, während Sie Ihr Darlehen tilgen und unterstellt Ihnen dies als fiktives Einkommen im Alter.

Die ersparten Mietkosten werden durch die Instandhaltungskosten der
Immobilie geschmälert.

Nehmen Sie die Riesterförderung als Rente, ergeben sich folgende Besonderheiten:

  • Verrentung des Kapitals: Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt ( außer einmaliger Ennahmemöglichkeit bei Rentenbeginn von 30% + mögliche Restentnahme durch Wohriesterförderung – Achtung max. Steuerbelastung möglich)
  • Sämtliche auszahlungen sind zu 100% zu versteuern und mindern somit die Rendite
  • Für freiwillig Krankenversicherte ergibt sie eine volle Verbeitragung zur Krankenversicherung
  • Keine Verpfängung, keine Abtretung keine Teil- / Vollentnahmen außer gem. der Wohnriesterförderung
  • vermeintliche Hartz IV – Sicherheit – Die Rentenleistungen unterliegen nicht dem Pfändungsschutz nach § 98 EStG

 

Vorteile Wohnriester:

  • Hohe Zulagen:
    Je Förderberechtigtem: 154 €
    Je Kindergeldberechtigtem Kind: 185 € / 300 € für nach 2007 geborene
    Je Förderberechtigtem unter 25 Jahre: 200 € (einmalig)
    • Steuerlich zu 100% absetzbar:
    Beiträge und Zulagen können bis zu 2.100 € als Sonderausgabenabzug in Ansatz gebracht werden
    • Keine Mietzahlungen mehr:
    Möglichkeit schon weit vor dem tatsächlichen Rentenalter kann die staatliche Riester-Förderung aktiv genutzt werden (keine Mietzahlungen)
    • Umwidmung bestehender Verträge:
    Auch bereits bestehende Riester Verträge können genutzt werden, um Kapital für den Kauf oder den Bau des selbstgenutzten Wohneigentums zu entnehmen. Dies ist unabhängig davon, welches Riesterprodukt zugrunde liegt.
    • Erhöhung des Eigenkapitals:
    Entnahmen vom Förderungskonto erhöhen das Eigenkapital. Dadurch müssen weniger Zinsen bei einer Baufinanzierung bzw. einem sonstigen Baudarlehen gezahlt werden.
    • Steuerlast:
    Durch die momentan auf 2 % begrenzte Verzinsung (Stand 2015) wächst der später zu versteuernde Betrag auf dem Wohnförderkonto an.
    • Flexibilität:
    Bestehende Riesterverträge laufen auch nach einer Kapitalentnahme weiter und können wieder bzw. weiter bespart werden.
  • Staatlich garantiert:

Die Summe der eingezahlten Beiträge und gewährten Förderungen ist zu Rentenbeginn staatlich garantiert und wird als lebenslange Rente ausgezahlt

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz hat mehr Flexibilität in die Wohn-Riester-Förderung gebracht. Zu beachten ist aber: Trotz der jüngsten Anpassungen ist Wohn-Riester an bestimmte Vorgaben- bei Verkauf und Vermietung- geknüpft und mit langfristigen Folgen wie der nachgelgerten Besteuerung verbunden.

Diese Zusammenstellung ersetzt keine Beratung und gibt auch nur einen Teil dieser Möglichkeit wieder. Jede Situation muß individuell betrachtet werden.

Für eine individuelle Klärung Ihrer Situation kommen Sie gern auf uns zu.