Versicherungsschutz und Finanzplannung vor der Heirat und nach der Hochzeit

Versicherungsschutz und Finanzplannung vor der Heirat und nach der Hochzeit

 

Heirat ist der Anfang eines neuen Lebensabschnittes, auch diesen sollte man plannen!

Ich gebe es ja zu: Romantisch ist das Thema Versicherungen, Finanzen und Finanzplanung nicht.

Trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen. Und in den nächsten Wochen zieht es wieder besonders viele Paare vor den Traualtar.

Warum sich eine Überprüfung lohnt?

 

Sachversicherungen:

Manche Versicherungen bestehen doppelt, manche gelten für beide Ehepartner, manche verschlingen unnötig Geld und andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden.

Wird ein Partner beim anderen mitversichert, kann er seine alte Versicherung normalerweise nur zum nächsten Kündigungstermin (drei Monate vor Ablauf) beenden.

Nur bei der Hausratversicherung fällt mit dem Zusammenziehen ein Risiko weg, daher “weicht” der jüngere dem älteren Vertrag.

Bei anderen Verträgen akzeptieren die Gesellschaften eine Hochzeit manchmal kulanterweise als vorzeitigen Kündigungsgrund.

Prüfen Sie in jedem Fall, welcher Vertrag qualitativ am besten Ihren Anforderungen entspricht – oder lassen Sie sich dazu unabhängig beraten!

Lebens- und Rentenversicherungen:

Bei Versicherungsverträgen mit einem “Begünstigten” (z.B. Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung) sollten Sie überprüfen, wer als Begünstigter in dem Versicherungsvertrag angegeben ist.

An die Stelle von Geschwistern oder Eltern sollte spätestens jetzt “der jeweilige Ehegatte” treten. Wir nutzen diese Option standardmäßig bei den von uns eingereichten Anträgen, so dass an dieser Stelle bei Heirat i.d.R. keine Änderung erforderlich ist.

 

Informationen zu den bei Heirat anstehenden finanziellen Änderungen bzw. Entscheidungen bezüglich Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung geben wir gern.

Eine kleine Versicherungscheckliste finden Sie hier (Checkliste_Heirat), für alle anderen individuellen Finanzangelegenheiten: Sprechen Sie uns an!

 

Erben und Schenken:

Ehegatten beerben sich automatisch, nichteheliche Lebenspartner brauchen dafür unbedingt ein Testament. Dennoch sollten auch Ehegatten Ihren Nachlass per Testament regeln – und dabei auch an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken.

 

Finanzplanung:

Dazu gehören die Themen: Anpassung und Optimierung der Geldanlage, Nutzung von Steuerfreibeträgen, Wahl der Steuerklassen, Umstellung und Anpassung von Darlehen, Immobilien, Beteiligungen, Firmenvermögen, Anpassung der Absicherung von mitarbeitenden Familienangehörigen,… diese Themen sind so individuell das man keine pauschale Empfehlung dazu geben sollte sondern dies ein umfassendes Gespräch mit einen Certified Financial Planner bedarf. Daher:

Sprechen Sie uns an!

 

Bildquelle:www.makler-medienboerse.de