Kfz-Versicherungen für Kleinflotte und Fuhrpark
Für Fuhrparks/Kleinflotte ab drei Fahrzeugen
Bereits ab drei gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Berechtigung auf Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erhalten Sie bei uns eine Kleinflotten-Police, die Ihnen im Vergleich zu Einzelversicherungen eine ganze Reihe von Vorteilen bietet.
Ihre Vorteile bei uns
Rechner zu Kfz Versicherungen Kleinflotte / Fuhrpark
Weitere Informationen zu Kfz Versicherungen Kleinflotte / Fuhrpark
Ihre Vorteile im Überblick
die Fahrzeuge werden wie gewohnt nach dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt eingestuft
je nach Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks erhalten Sie zusätzlich zum SFR einen attraktiven Preisnachlass
dieser Nachlass gilt auch für alle neu hinzukommenden Fahrzeuge und für alle Arten der Kraftfahrtversicherung
Welche Voraussetzungen gelten für das Kleinflottenmodell?
mindestens 3 bis maximal 20 ziehende Fahrzeuge müssen bei uns versichert sein
die Fahrzeuge müssen gewerblich genutzt werden
es können ausschließlich PKW und Nutzfahrzeuge (jeweils ohne Vermietrisiken) versichert werden
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein
Für Fuhrparks mit mindestens 15 bis maximal 49 ziehenden Fahrzeugen
Bei dieser Lösung stufen wir Ihre Fahrzeuge nicht nach der fahrzeugindividuellen Schadenfreiheit ein, sondern ermitteln einen einheitlichen Beitragssatz für alle.
Ihre Vorteile im Überblick
Klare Kostenübersicht, da jedes Fahrzeug, ganz gleich welchen Typs, in der Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit dem gleichen Beitragssatz (Verlaufsrabattklasse) versichert ist
neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls in die für Ihren Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft
nur der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bestimmt den Beitragssatz. Deshalb führt ein kleiner Einzelschaden nicht zwangsläufig zur Rückstufung
bei gutem Schadenverlauf steigen Sie automatisch in eine höhere Verlaufsrabattklasse und zahlen geringere Beiträge
Was bedeutet Fuhrparkeinstufung?
Der Beitrag, den Sie für Ihre Fahrzeuge zahlen, orientiert sich an dem individuellen Schadenverlauf Ihres gesamten Fuhrparks.
Die Fuhrparkeinstufung gilt für alle zulassungs- wie nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugarten, also auch für Arbeitsmaschinen. Anhänger und Wechselaufbauten sowie für die Versicherungsbereiche Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Alle im Laufe des Versicherungsjahres hinzukommenden Fahrzeuge und Risiken werden ebenfalls in die für den vorhandenen Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft.
Welche Voraussetzungen gelten für die Fuhrparkeinstufung?
Der Fuhrpark muss mindestens 15 bis maximal 49 ziehende Fahrzeuge umfassen
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein
Für Flotten ab 50 ziehenden Fahrzeugen
Beim Stückpreismodell wird Ihr Fuhrpark in Fahrzeugklassen aufgeteilt. Kriterien dafür sind meistens Fahrzeugart und -verwendung. Für jede Klasse wird ein Stückpreis pro Fahrzeug festgelegt. Ihr Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Stückpreise jedes einzelnen Fahrzeuges.
Ihre Vorteile im Überblick
Bei großen Flotten rechnet es sich für Sie, Ihre Fahrzeuge zunächst in homogene Gruppen einzuteilen und dann einen kostengünstigen, festen Stückpreis pro Fahrzeugtyp festzulegen
Neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls in die Klasse zum vereinbarten Stückpreis eingestuft
Diese Stückpreise ermitteln wir aus dem Schadenverlauf der jeweiligen Klasse
Für die Folgejahre kalkulieren wir die Beiträge auf Basis des individuellen Schadenverlaufs im laufenden und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren jährlich neu.
Welche Voraussetzungen gelten für das Stückpreismodell?
Mindestens 50 ziehende Fahrzeuge müssen versichert werden
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein