Bauleistungsversicherung
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Bauleistungsversicherung oder Bauwesenversicherung
… tritt ein, wenn unvorhersehbare Schäden, so zum Beispiel Witterungseinflüsse, Vandalismus sich einstellen. Evtl. beteiligen sich die am Bau beteiligten Firmen an den Kosten/der Prämie. Eine Bauleistungsversicherung (vormals Bauwesenversicherung) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das enstehende Bauwerk. Sie umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die häufigsten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
Nicht versichert sind, bei der Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung, reine Leistungsmängel ( z. B. Pfuscharbeit ), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß. Die Versicherungssumme muß die gesamten Herstellungskosten einschließlich aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.