„Teilverkauf, Immobilienverrentungen und Alternativen“

„Teilverkauf, Immobilienverrentungen und Alternativen“

In den eigenen vier Wänden steckt meist das größte Vermögen. 3 Mögliche Kapitalisierungen zeige ich nachfolgend auf. 1. Teilverkauf, 2. Immobilienverrentung und 3. Alternativen wie das Best Ager Darlehen.

1. Leibrente und Nießbrauchsrechte / Immobilienverrentung

Im Grundbuch eingetragen Leibrente und Nießbrauchrechts sind die klassischen Verrentungsformen. Bei den Leibrenten- und Nießbrauchmodellen ist ein Problem für den Kunden, dass man nur die gesamte Immobilie verkaufen und das Recht eintragen kann. Der Verkäufer erhält im Gegenzug eine monatliche oder einmalige Zahlung und kann kostenfrei in der Immobilie wohnen bleiben. Die Auszahlung hat aber einen entscheidenden Nachteil.

Nachteil

Der Verkäufer bekommt in der Regel nicht den eigentlichen Wert seiner Immobilie. Schließlich wird die Zeit, in der er kostenfrei in der Immobilie bleibt, und damit seine statistische Lebenserwartung einkalkuliert. Am Ende kommt dann oft eine deutlich geringere Summe heraus, als die Immobilie eigentlich wert wäre. Zudem müssen die Verträge richtig aufgebaut sein, sonst kann es passieren, dass das Finanzamt für den Wert des eingetragenen Rechtes auf Sie zukommt und dieses Besteuert.

2. Teilverkauf

Der Teilverkauf kann dem Verkäufer eine Menge Freiheit bieten und gut auf seine individuellen Bedürfnisse eingehen. Er kann entscheiden, wie hoch der Anteil ist, den er von seiner Immobilie verkauft – bis zu 50%. Zudem kann er auch im Nachhinein noch zusätzliche Anteile ab­geben oder wieder Anteile zurückkaufen. Diese Möglichkeiten haben im Übrigen auch eventuelle Erben.

Wie sieht das Modell aus?

Der Kunde verkauft bis zu 50% seiner Immobilie. Im Gegenzug erhält der Käufer eine anteilige monatliche Nutzungsgebühr. Hat eine Immobilie einen Wert von 500.000 Euro und der Verkäufer möchte 200.000 Euro ausgezahlt bekommen, wären das 40%. Dafür, dass der Verkäufer nach wie vor die veräußerten 40% seiner Immobilie nutzen darf, zahlt er dann eine entsprechende Gebühr von in der Regel 3-7%, in dieser Rechnung 6000€ bis 14.000€ pro Jahr. Vorteil das Nutzungsrecht obliegt allein dem Verkäufer, egal ob Eigennutzung oder Vermietung.

Da Sie Miteigentümer sind, können Sie bis an Ihr Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Auf diese Weise bleiben Teilverkäufer von Immobilien relativ flexibel und können weiter über ihre Immobilie bestimmen und Veränderungen vornehmen.

Ein zusätzliches Plus: Wenn Sie Ihre Immobilie später komplett verkaufen wollen, unterstützt Sie der Teilkäufer in der Regel dabei, einen guten Preis zu erzielen – schließlich hat er als Miteigentümer ebenfalls ein Interesse an einem möglichst hohen Gewinn. Und da es sich bei vielen Anbietern um Immobilienexperten handelt, kommt auch für Sie dabei oft mehr herum, als wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf eigene Faust an den Markt bringen.

laufende Kosten

Der Verkäufer trägt weiter im Normalfall sowohl die Grundsteuer als auch die Instandhaltungskosten der Immobilie allein.

Weiterverkauf

Es fallen weitere Kosten an, wenn der Verkäufer oder seine Erben später einmal die Immobilie weiterverkaufen oder zurückkaufen möchten. Hierfür verlangen die meisten Anbieter ein sogenanntes Durchführungsentgelt, um den Verkauf abzuwickeln. Meist liegt die Gebühr bei bis zu 6 Prozent des gesamten Verkaufserlöses. Zudem kommt noch die Wertsicherungsklausel, welche dem Käufer / Mitinhaber zusichert z.B. mindestens 117% seines Kaufpreises zu erhalten. Sollte der Verkaufswert nicht ausreichen, ist dies aus der „eigenen Tasche“ zu begleichen und mindert den eigenen Verkäufserlös.

3. Eine Alternative:

Best Ager Immobiliendarlehen für Kunden ab 60. Jahren


  • Die BestAger Finanzierung ist ein Immobiliendarlehen z.B. der Allianz, das Sie ab einem Alter von 60 Jahren auf Ihre eigene, selbstgenutzte und abbezahlte Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, aufnehmen können.
  • Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus dem ermittelten Marktwert Ihrer Immobilie, die Sie bis zu 40% beleihen können. Das Darlehen ist nicht zweckgebunden. Sie können es zum Beispiel verwenden, um Ihr Haus altersgerecht umzubauen, energetisch zu sanieren sowie zur Finanzierung einer Zusatzrente oder Pflegeabsicherung.
  • Sie zahlen für das Darlehen niedrige Raten, auf Wunsch auch tilgungsfrei. Die Rückzahlung muss nicht zu Lebzeiten erfolgen. Lange Zinsbindungszeiten bieten Ihnen Sicherheit vor Zinserhöhungen.
  • Auch wenn die Finanzierung zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt wird, kein Problem: Im Erbfall ist eine entschädigungslose Rückzahlung (ohneVorfälligkeitsentschädigung) oder das Weiterführen des Darlehens durch die Erben möglich. So kann das Darlehen mit den niedrigen Raten weiterbezahlt oder mit einem erzielten Verkaufserlös die Rückzahlung vorgenommen werden.
  • Anfangstilgung zwischen 0% (ohne Tilgungssurrogat) bis max. 10% 
  • bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit kann die Tilgung auf 0% reduziert werden

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