Leasing

Maik Sammer

Leasing


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

Ihre Anfrage zu Leasing

 

    Bereich

    Name

    E-Mail

    Telefon

    Ihre Anfrage

    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info[at]sammerseidler.de widerrufen.

    Spamschutz: Bitte das Häkchen setzen

    Wichtig:Alle rot markierten Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls wird das Formular nicht übertragen!

    Weitere Informationen zu Leasing

    Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Das bekannteste ist das PKW-Leasing, aber auch Maschinen,… können geleast werden. Dabei gilt das entweder man selbst oder der Leasinggeber das Leasingobjekt beschafft.

    Für weitere Infomationen nutzen Sie gern folgenden Link:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing

     

    Gern stehen wir Ihnen für Ihre Projekte zur Verfügung und stellen Ihnen die passenden Angebote der Leasinggeber zur Verfügung.

     

    Eingie Tips zum Leasing

    Finger weg vom Restwertleasing

    Viele Leasingverträge enthalten Klauseln, nach denen der Leasingnehmer einen bestimmten Restwert des Fahrzeugs garantieren soll. Den setzen Leasingbanken und Händler häufig unrealistisch überhöht an und programmieren so eine Nachzahlung zum Vertragsende vor. Wer sich von niedrigen Raten locken ließ, kann so ein dickes Ende erleben. Leider bieten auch namhafte Herstellerbanken wie die Volkswagen Leasing und die Toyota Leasing Verbrauchern solche Verträge an.

    Tipp: Lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig und in Ruhe durch. Unterschreiben Sie niemals beim Händler, sondern lassen Sie sich den Vertrag nach Hause mitgeben. Verweigert der Händler dies oder entdecken Sie eine Restwertklausel, wissen Sie, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt.

    (Quelle: Rechtsanwalt Tobias Goldkamp)

    Vorsicht Deckungslücke

    Erleidet das Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit einen wirtschaftlichen Totalschaden oder wird es gestohlen, kann es sein, dass trotz Vollkasko die Versicherungsleistungen nicht die fällige Ablösezahlung für die Leasingbank abdecken. Diese Lücke kann durch eine GAP-Versicherung geschlossen werden.

    Tipp: Achten Sie darauf, dass eine GAP-Versicherung im Versicherungspaket enthalten ist.

    Feste Laufzeit

    Finanzierungsleasingverträge werden fast immer auf eine bestimmte Laufzeit geschlossen und sind nicht vorzeitig kündbar. Das kann zum Problem werden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie das Auto nicht mehr brauchen oder nicht mehr bezahlen können.

    Tipp: Manchmal kann über Leasingvertragsbörsen im Internet ein Interessent gefunden werden, der in einen laufenden Vertrag einsteigt. Trotzdem sollten Sie überlange Vertragslaufzeiten vermeiden.

    Unzureichende Gewährleistung

    Typischerweise schließen die Leasingbanken die mietrechtliche Sachmängelhaftung aus und treten dem Leasingnehmer stattdessen die kaufrechtlichen Sachmängelansprüche ab. Das bedeutet, dass sich der Leasingnehmer bei Mängeln an den Verkäufer halten muss und nicht ohne weiteres die Zahlung der Leasingraten an die Bank kürzen oder einstellen darf. Problematisch ist, dass die kaufrechtliche Gewährleistung nach spätestens zwei Jahren endet. Hat der Leasingvertrag eine längere Laufzeit, steht der Leasingnehmer im restlichen Zeitraum ohne Gewährleistung da.

    So kann es dazu kommen, dass er das kaputte Auto nicht mehr nutzen kann, trotzdem weiter Leasingraten zahlen muss und das Auto am Ende auf eigene Kosten instand setzen muss, weil er gegenüber der Bank verpflichtet ist, es im ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben.

    Tipp: Achten Sie auf eine möglichst weitgehende Herstellergarantie. Vermeiden Sie überlange Vertragslaufzeiten.

    Falsche Abrechnungen

    Jeden Tag erreichen uns falsche Leasingabrechnungen. Z.B. werden „Schäden“ in Rechnung gestellt, die nicht vorhanden oder als vertragsgemäße Gebrauchsspuren anzusehen sind. Nach wie vor schlagen viele Leasingbanken Mehrwertsteuer auf schadensbedingte Minderwerte auf, obwohl der BGH entschieden hat, dass diese Position nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

    Oft versuchen Banken und Händler, den Kunden bei der Rückgabe Protokolle und Formulare vorzulegen, mit denen zweifelhafte Begutachtungen oder Abrechnungspositionen anerkannt werden sollen.

    Tipp: Unterschreiben Sie nichts, ohne es vorher sorgfältig und in Ruhe gelesen zu haben. Das ist Ihr gutes Recht! Reichen Sie Abrechnungen im Zweifel zur Prüfung ein.

    Quelle: Handelsblatt vom 26.04.2013