Praxisfinanzierungen

Maik Sammer

Praxisfinanzierungen


Ihre Vorteile bei uns

  • Unabhängigkeit – Wir unterliegen keiner Bindung an einen speziellen Anbieter
  • Großes Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleitsternetzwerk
  • aufgrund des Netzwerkes – große Produktzugriffe und Vergleichsmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Wahl zwischen honorarbasierter Abrechnung mit Produkten zu Nettotarifen oder der klassischen Provisionszahlung des Produktgebers
  • Individuelle Angebote – Wir finden das passende Produkt für Sie

 

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    Weitere Informationen zu Praxisfinanzierungen

    Existenzgründern  und Praxisinhabern stehen unterschiedliche Finanzierungsformen und -Konzepte offen.

    Ob Aufbau der eigenen oder Übernahme einer bestehenden Praxis – wer sich selbstständig machen möchte, braucht kompetente Unterstützung von Anfang an.

    Ein Überblick über einen möglichen Aufbau und mögliche Fördermitteln geben wir ihnen gern in einen individuellen Gespräch.

    Gestaltungsfreiraum, Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit spielen für viele akademische Heilberufe beim Sprung in die Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Gleichzeitig ist die Selbstständigkeit geprägt von finanzieller und wirtschaftlicher Verantwortung. Der Arzt wird zum Unternehmer. In dieser Funktion müssen sich Ärzte um die Finanzierung und Rentabilität ihrer Praxis kümmern.

    Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert zum Teil umfangreiche Investitionen. Schließlich müssen die Aufwendungen für medizintechnische Geräte, Praxiseinrichtung, Modernisierungs-, Umbau- oder Baumaßnahmen finanziert werden. Welche Gesamtfinanzierungsvolumina – inklusive Betriebsmittelkredit – hierfür entstehen, hängt von der Art der gewählten Gründungsform ab.

    Gute Gründe sprechen dafür, diese Investitionen mit einer individuell geplanten Finanzierung zu bewerkstelligen und Alternativen auszuloten. Wer finanziert, ist bei der Wahl der Praxis beziehungsweise der Praxisausstattung unabhängiger. Gleichzeitig bietet die Finanzierung eine feste Kalkulationsbasis; die finanzielle Situation bleibt planbar. Das Finanzierungskonzept orientiert sich an der beruflichen und privaten Situation des Darlehensnehmers. Laufzeit, Sollzinsenbindung und Tilgungsanteile werden individuell vereinbart und berücksichtigen die persönlichen Bedürfnisse.

    Maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte

    Existenzgründern stehen unterschiedliche Finanzierungsformen und -Konzepte offen:

    • Investitionskredite. Für Existenzgründer eignen sich unter anderem Zinszahlungsdarlehen (endfällige Darlehen). Hierbei wird das Darlehen zum Ende der Laufzeit in kompletter Höhe zurückgezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds bzw. Immobilien,… als Sicherheit abgetreten. Sparpläne werden dabei separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.

    Für den Darlehensnehmer ergeben sich hieraus Vorteile:

    So sind die Schuldzinsen bei Praxisdarlehen oder Darlehen für vermietete Immobilien steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Weil diese aufgrund der unveränderten Darlehensvaluta im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen höher sind, entstehen Steuervorteile. Werden die ersparten Tilgungen in eine Anlage (zum Beispiel Investmentfonds) investiert, deren erwartete Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt, kann dies ebenfalls vorteilhaft sein. Die Konstruktion des Zinszahlungsdarlehens bewirkt zudem, dass die Summe der Zahlungen in das Tilgungsinstrument niedriger sein kann als die zu tilgende Kreditsumme. Dies resultiert aus den über die gesamte Laufzeit erzielten möglichen Wertsteigerungen des Fondsvermögens.

    Zu empfehlen ist diese Variante nur, sofern Ihnen sogenannte „Nettoverträge“ angeboten werden. Gern geben wir Ihnen entsprechende Informationen dazu.

    Weitere Finanzierungsarten sind Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant – mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, weil der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsenanteil im Zeitverlauf sinkt. Annuitätendarlehen eignen sich bei Finanzierungen, bei denen man eine konstante Ratenzahlung erreichen will. Dies ist in der Regel im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Baufinanzierung, der Fall.

    Neben der Kreditvergabe durch die Bank ist es empfehlenswert, auch auf öffentliche Förderprogrammkredite – wie sie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zurückzugreifen.

    • Betriebsmittelkredit. Der Betriebsmittelkredit ist ein Kontokorrentkredit, der unter anderem zur Vorfinanzierung der Kosten in der Anlaufphase der Praxis dient. In seiner Eigenart als Kontokorrentkredit muss nur der tatsächlich in Anspruch genommene Betrag – also die Ausnutzung des Kreditlimits – verzinst werden. Zwar liegen die Sollzinsen häufig höher als die eines Investitionskredits, jedoch ist der Betriebsmittelkredit aufgrund seiner hohen Flexibilität häufig wirtschaftlicher und sollte deshalb ergänzend zu einem Investitionskredit eingeplant werden.
    • Ganzheitliches Praxiskonzept. In der Lebensplanung vieler Ärzte spielen neben der eigenen Existenz auch eine auskömmliche Zukunftsvorsorge und eine Immobilie eine wichtige Rolle. Es bietet sich daher an, die Praxisfinanzierung im Rahmen eines „Praxiskonzepts“ in ein ganzheitliches Vorsorge- und Anlagekonzept einzubetten. Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Praxisfinanzierung, Immobilienfinanzierung und Altersvorsorge, in deren Rahmen Zinseszinseffekte und steuerliche Effekte optimal genutzt werden. So kann es vorteilhaft sein, ein Zinszahlungsdarlehen über eine (fondsgebundene) Rentenversicherung zu tilgen. Die Tilgung erfolgt über die Ablaufleistung oder einen Rückkaufswert dieser parallel abgeschlossenen Absicherung. In der Ansparphase profitiert der Investor durch die regelmäßigen Einzahlungen vom Zinseszinseffekt. Denn je früher die Einzahlungen beginnen und je länger das Geld „arbeitet“, umso stärker wächst aufgrund der Zinseszinsen das Kapital. Oft ist es daher vorteilhaft, das Praxisdarlehen nicht zu tilgen, sondern zu verlängern. Denn der Guthabenzins liegt bei diesem Konzept deutlich über dem Nettoschuldzins – bei einem sehr guten Geldanlagemanagement. Es entsteht ein erheblicher Kapitalvorteil. Dieser Betrag kann für die Finanzierung der eigenen Immobilie und/oder für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Daher sollte bei solchen Projekten auf eine Banken und Finanzmarktneutral Beratung wert gelegt werden um dieses Ziel auch in der Praxis zu erreichen! Nutzen Sie gern den Kontaktbutton um diesen Mehrwert zu erfahren!

    Erhaltungsinvestitionen genau planen

    Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen gerade ältere Arztpraxen investieren. Denn mit den Jahren nehmen der Verschleiß und/oder die Überalterung der medizintechnischen Geräte und Apparaturen zu. Derartige Investitionen sind wichtig, um innovative Behandlungsmöglichkeiten bieten zu können und um den Praxiswert zu sichern. Die Anschaffung von neuen Geräten ist jedoch mit hohen Aufwendungen verbunden.

    Vor Anschaffung von medizintechnischen Geräten sollte daher vorher geplant werden: Wie viele Untersuchungen sind jährlich erforderlich, um die Fixkosten des Geräts zu decken? Welcher Gewinn kann durch den Einsatz des Geräts erzielt werden? Und wie rentabel ist die Anschaffung des Geräts?“

    Losgelöst von der Rentabilität führt wir bei einer Finanzierung auch eine Liquiditätsplanung durch. Es wird geprüft, ob und wie die für die Investition notwendige Finanzierung realisierbar ist. Werden die neuen Geräte über Kredit finanziert, wirkt sich dies auf das Einkommen und die Liquidität aus. Letztere ist für das Bestehen der Praxis wichtig und darf durch die Finanzierung nicht gefährdet werden. Aufbauend auf der Liquiditätsplanung werden der zu finanzierende Kreditbetrag, die optimale Laufzeit der Zinsbindung und weitere Konditionen festgelegt. Darüber hinaus können für Investitionen auch öffentliche Förderprogrammkredite – wie zum Beispiel der KfW-Unternehmerkredit – genutzt werden. Dieser fördert Investitionen, die im Zuge einer Praxismodernisierung notwendig werden.

    Öffentliche Kreditgeber wie die KfW-Mittelstandsbank bieten attraktive Finanzierungsalternativen zum Bank- oder Sparkassenkredit.

    Die Finanz- und Bankenkrise hat auch bei Ärztinnen und Ärzten zu einem Umdenken geführt: Wurde bisher oft nur die Hausbank als Kreditgeber für Praxisinvestitionen in Anspruch genommen, scheint sich nun das Spektrum zu erweitern. Öffentliche Kreditgeber wie die KfW-Mittelstandsbank bieten attraktive Finanzierungsalternativen zum Bank- oder Sparkassenkredit.

    Öffentliche Förderprogramme mit je nach Kreditwürdigkeit des jeweiligen Praxisinhabers äußerst günstigen Kreditkosten ab etwa ein bis zwei Prozent per annum können Investitionsmaßnahmen für nahezu jeden Verwendungszweck finanziell absichern und begleiten. Dazu sollen die jeweiligen Hausbanken, die regelmäßig in die Beantragung dieser Kreditmittel einzubinden sind („Hausbankprinzip“), in Form einer angemessenen Beratung ihren Anteil leisten. In nach wie vor schwierigen Zeiten sollten Ärzte auf diese öffentlichen Finanzierungsbausteine im Rahmen einer finanziell tragbaren Gesamtfinanzierung nicht verzichten.

    Einer der größten Kreditgeber öffentlicher Mittel ist die KfW-Mittelstandsbank, die durch ihre Produktvielfalt in der Lage ist, fast jede wirtschaftlich vertretbare Investitionsmaßnahme von Arztpraxen in unterschiedlicher finanzieller Größenordnung zu begleiten. Dabei geht es sowohl um Praxisgründungen und Praxisfestigungen als auch um Praxiserweiterungen:

    • Das ERP-Gründerkredit-Startgeld stellt Mittel bis zu 100 000 Euro für entsprechende Investitionen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren (bei bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren) und festen Zinssätzen zur Verfügung. Die Förderung umfasst neben Praxisgründern und Praxisnachfolgern auch junge Praxen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit.
    • Praxen in strukturschwachen Regionen können darüber hinaus Mittel aus dem ERP-Regionalförderprogramm zur mittel- und langfristigen Investitionsfinanzierung in Anspruch nehmen. Laufzeiten bis zu 20 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren zeichnen diese Programmvariante aus. Hier sind ebenfalls Praxisgründungen und Praxisfestigungen möglich.
    • Das ERP-Innovationsprogramm wird vor allem den Ärzten gerecht, die über neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen nachdenken und beispielsweise Finanzierungsmöglichkeiten für die damit verbundenen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen suchen. Attraktive Zinssätze (je nach Bonität), tilgungsfreie Jahre und ein erleichterter Kapitalzugang bei mangelnden Besicherungsmöglichkeiten zeigen auch hier eine dem Arzt als Kreditnehmer zugutekommende Programmflexibilität.

    Selbstverständlich bieten auch weitere Förderbanken, die sich vor allem auf die Stabilisierung der regionalen Kreditmärkte spezialisiert haben, interessante Kreditprodukte an. Ärzte sollten ihre unabhängigen Ansprechpartner um eine sorgfältige Beratung bitten wie bei den Finanzierungsprogrammen der KfW-Mittelstandsbank.

    Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.