Angriffe aus dem Internet, Cyber Risiken – von digitalen Würmern und anderen Unliebsamkeiten

Angriffe aus dem Internet, Cyber Risiken – von digitalen Würmern und anderen Unliebsamkeiten

Da braut sich was zusammen in der Datenwolke: Tausende Clouds in Deutschland sind anfällig für Cyber-Attacken. Darauf weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hin. Häufiger Grund: Die eingesetzte Cloud-Software ist nicht auf dem aktuellsten Stand.

Hier lesen Sie die ganze Meldung: http://bit.ly/bsi_cloud

 

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:

  • Datenverlust
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hacker
  • Betriebsunterbrechungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“

Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2011 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die „Dunkelziffern“ sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist.

Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:

Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:

  • Rufschädigung
  • Datenrechtsverletzung
  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Verteidigungskosten in Strafverfahren

Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:

  • Computermissbrauch
  • durch einen Hacker-Angriff
  • eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
  • Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen

Wenn Sie ein aktuelles Gefühl für die Situation bekommen möchten, werfen Sie einfach einen Blick auf Sicherheitstacho. Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Telekom. Auf der Seite können Sie neben der den aktuellen Cyberangriffen auch aktuelle Statistiken einsehen. Sie können auch Frühwarnsysteme auf Ihren Rechner installieren, die dort zum Download angeboten werden.

Dazu kommen aktuell noch Fälle von Kidnap & Randsom (Erpressung und Bedrohung) welche nur durch spezielle Cyber Versicherung gedeckt sind oder selbst getragen werden müssen.

Mit den oben genannten Beispielen hoffe ich Ihnen Impule gegeben zu haben sich sowohl technisch als auf Versicherungsmäßig auf diese Sachen vorzubereiten bevor Reputation und Vertrauen erschüttert wurden.

Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

Was ist versichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe
der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.
Welche Kosten sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
• Kosten für IT-Forensik
• Rechtsberatung
• Informationskosten
• Kreditüberwachungsdienstleistungen
• Kosten für Krisenmanagement
• Kosten für PR-Beratung
• Betriebsunterbrechungsschäden
• Vertragsstrafen (PCI)
• Lösegeldzahlungen
• Wiederherstellungskosten
• Sicherheitsverbesserungen

Bei Interesse an diesem Thema, wenden Sie sich gern an uns für weitere Informationen.

Bildnachweis: clouds-1246602kl.jpg www.makler-medienbörse.de